Kündigung Krankenversicherung

Hallo,

folgenden Brief bekam meine Mutter letzte Woche von ihrer KV:

für Beiträge aus Versorgungsbezügen ( Betriebsrenten, Pensionen und Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ) galt bisher der halbe allgemeine Beitragssatz. Ab 01.01.2004 hat der Gesetzgeber alle Krankenkassen verpflichtet, den vollen allgemeinen Beitragssatz für diese Bezüge zu erheben.

Leider hat sie diesen Sachverhalt erst mit diesem Schreiben erfahren. Sie bezieht sowohl Witwenrente aus einer Ärzteversorgung, desweiteren ist sie freiberuflich tätig.

Ihre Beiträge zu KV sind ganz erheblich gestiegen.

Zu welchem Termin hat sie nun frühstens die Möglichkeit ihre KV zu kündigen und zu einer günstigeren KV zu wechseln??

DAnke für Eure Hilfe

Gruss
Axel

Hallo,

Zu welchem Termin hat sie nun frühstens die Möglichkeit ihre
KV zu kündigen und zu einer günstigeren KV zu wechseln??

wenn sie nicht in den letzten 18 Monaten bereits einmal die KV gewechselt hat, kann sie die Mitgliedschaft in ihrer Krankenkasse zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen.

Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen greift hier nicht, weil sich nicht der allgemeine Beitragssatz erhöht hat.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

vielen Dank für die Antwort.

Gruss
Axel