Hallo,
folgenden Brief bekam meine Mutter letzte Woche von ihrer KV:
für Beiträge aus Versorgungsbezügen ( Betriebsrenten, Pensionen und Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit ) galt bisher der halbe allgemeine Beitragssatz. Ab 01.01.2004 hat der Gesetzgeber alle Krankenkassen verpflichtet, den vollen allgemeinen Beitragssatz für diese Bezüge zu erheben.
Leider hat sie diesen Sachverhalt erst mit diesem Schreiben erfahren. Sie bezieht sowohl Witwenrente aus einer Ärzteversorgung, desweiteren ist sie freiberuflich tätig.
Ihre Beiträge zu KV sind ganz erheblich gestiegen.
Zu welchem Termin hat sie nun frühstens die Möglichkeit ihre KV zu kündigen und zu einer günstigeren KV zu wechseln??
DAnke für Eure Hilfe
Gruss
Axel