Nicht eingetragenes wegerecht landwirtschaft

Ich bin Besitzer einer Wiese. Im Grundbuch ist kein
Wegerecht für die beiden Hinterliegenden Grundstücke
die keine Zufahrt haben.
Die Hinterlieger haben ein sogenanntes Gewohnheitsrecht
das ich Ihnen nicht Streitig mache.
Ich habe Ihnen aber die alte Zufahrt geschlossen und
an einer anderen Stelle dafür eine Zufahrt mit einer Breite von 5 Meter zugewiesen. Grund war, dass an der neuen Zufahrt, weniger Schaden für mich entsteht
(entlang des Waldes dadurch schlechter Wuchs).
Aber einer der Hinterlieger ignoriet einfach dies und
fährt einfach an einer Stelle über mein Grundstück obwohl stehendes Heu steht.
Meine Frage: Was kann ich dagegen tun?

Guten Tag,

Wir haben einen ähnlichen Fall, und deshalb im Internet gesucht. Unter (http://land.lebensministerium.at) haben wir einen Artikel gefunden, in dem deutlich steht, dass es unser gutes Recht ist, einen Weg zu verlegen, wenn er nicht erheblich länger und steiler ist.