Steuerrecht Europa / Serbien

Hallo zusammen,

habe hier eine knifflige Frage zu der mir keiner eine Antwort geben kann!!

Vorwort:

Ich besitze eine Spedition und habe einen Kunden der in Serbien sitzt, dieser handelt mit Plastikpellets, diese kauft er in der ganzen Welt ein und verkauft sie direkt weiter ohne die Ware nach Serbien einzuführen, dieser möchte jetzt 8-10 Container im Monat von Spanien nach Slowenien schicken, das Problem ist, es sitzt noch ein Händler zwischen ihm und dem Endempfänger in Slowenien, dieser hat seinen Sitz in Deutschland!

Frage:

Der Hersteller in Spanien möchte meinem Kunden (Serbien) die Ware mit MwSt. in Rechnung stellen, dieser fragt mich jetzt ob er die MwSt. direkt an den deutschen weiterbelasten kann und der Deutsche an den Slowenen, sodass er die Steuer auch absetzten kann, ist dies steuerlich machbar? Oder darf der Serbe keine Steuer weiterbelasten? Für Ihn wäre es ja nur ein durchlaufender Posten…

Ich würde mich für eine Antwort sehr freuen!

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichem Gruß aus dem sonnigen Hamburg :smile:

Verkauft der Spanier die Ware an den Serben, liegt ein Drittlandsgeschäft vor. Daher ist dieses steuerfrei gem. den EU-Richtlinien.

Inwieweit der Serbe eine USt. an einen weiteren Abnehmer belasten kann oder muss, regelt das Serbische Steuerrecht, da Serbien nicht zur EU gehört.

Hi,

kann Dir leider nicht direkt helfen. Aber als Hamburger kann ich Dir unsere gute Handelskammer empfehlen www.hk24.de. Ausserdam hat die Hamburger Finanzdirektion eine eigene Abteilung für MwSt. Fragen. Die haben auch ganz gut Ahnung und den kann man auch mal komplizierte Fragen stellen und die melden sich dann.

Hoffe geholfen zu haben!

Gruß Matze

Hallo Stefan,

danke dir für deine Antwort, das hab ich zuerst auch gedacht, aber die Ware verbleibt ja in Europa, er ist nur ein Zwischenhändler, würde er die Ware Steuerfrei abgerechnet bekommen und er wiederrum keine MwSt abrechnen würde weil er die Ware ja nach DE verkauft, somit müsste der Deutsche die Ware ja hier verzollen weil der Händler ja im Drittland sitzt aber die Ware ist Europäischen Ursprungs, dies würde nicht gehen, genau an diesem Punkt bin ich nicht weitergekommen…

Danke euch!

Hallo, sorry aber das ist nicht mein Fachgebiet.
MfG

HAllo,

das ist ein komplexes Thema, das etwas ausführlicher beantwortet werden muss.

Zum ersten:
Tatbestand ist, dass der eigentliche Händler in Serbien sitzt und damit nicht der EU angehört. Es gibt zwar etliche Handelserleichterungen mit Serbien aber dazu gehört niemals die VAT/EUSt=Einfuhrumsatzsteuer/Mehrwertsteuer.

Das bedeutet, der Handel zwischen EU (hier: Spanien oder Italien) und Serbien ist Steuerfrei! Im Umkehrschluss muss der Kunde EUSt für die Lieferung in die EU bezahlen. Dies sind die generellen Steuergesetze und Richtlinien.

Da es sich allerdings ohne Warenlieferung um ein „Scheingeschäft“ handelt, da die Ware die EU nicht verlässt, hat der Zwischenhändler ein Problem mit der Steuer, die er weiterbelasten muss aber nicht weiss wohin. Der deutsche Endkunde bekommt diese vom Finanzamt nicht anerkannt und kann diese auch nicht absetzen, da das Geschäft mit Serbien abgeschlossen wurde. Der Serbe darf zwar rein formal die Steuer weiterbelasten, der Deutsche jedoch wird o.g. haben.

Wenn dem deutschen Kunden das egal ist, ok.
Allerdings darf er rein formal die Steuer nicht von seiner Steuerlast abziehen! Wenn er das möchte wird es extrem kompliziert, da hilft nur noch ein Steueranwalt für europäisches Recht.

Gruss,
THomas

Hallo Herr Buldak,

leider kenne ich mich im Umsatzsteuerrecht nicht genügend aus, um Ihnen eine qualifizierte Antwort geben zu können.

Hier jedoch ein paar Links, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen:

http://www.potsdam.ihk24.de/produktmarken/recht_und_…

http://www.potsdam.ihk24.de/produktmarken/recht_und_…

Beim ersten Link ist auch der Ansprechpartner von der IHK Potsdam erwähnt.

Alles Gute,
pebbles f.

Hallo, der spanische Hersteller und auch der Serbe darf die Ware nicht mit Umsatzsteuer verkaufen. Dies ist rechtlich nicht möglich. Eine Weiterbelastung wird nicht anerkannt.

Hallo,

um eventuell eine Antwort geben zu können brauche ich noch eine Info zum besseren Verständnis.
Mir ist der Vertragszustand dieses Streckengeschäfts nicht ganz klar. Wer hat hier mit wem Verträge gemacht?
Klar ist der Weg der Waren von Spanien nach Slowenien(handelt es sich bei der Ware um Drittlandsware, Ursprungsware oder um Freiverkehrsware - verzollt und versteuert?).
Der Slowene bestellt beim Händler in Deutschland, der bestellt beim Serben, der bestellt die Ware beim Spanier???

Bis später

Detlef

Hallo Ersan

Da es sich um eine europäische, steuerrechtliche Frage handelt, kann ich dir keine Auskunft geben.

Gruss
HaegarCH

Eigentlich nicht direkt mein Gebiet aber:

Der Serbe muss sich, wenns schlecht kommt… in allen Länder als Steuerpflichtiger registrieren lassen. Kann dann steuerbefreite und steuerpflichtige Umsätze entsprechend anmelden. Für Spanien ist er sicherlich befreit. Deutschland ebenfalls. Der Slowene wird bezahlen müssen spätestens beim Import.

Wenden Sie sich direkt an die Deutsche Zollverwaltung! Mein Tipp!

Viel Erfolg!

Hallo,

ich bin Zollexperte und habe bescheidenes Grundwissen im MWST-Recht. Aus meiner Sicht haben wir ein Geschäft mit einer EU Lieferung mit 4 Beteiligten:

Lieferant Spanien
Händler 1 Deutschland
Händler 2 Serbien
Endkunde Slowenien

mit Lieferung vermutlich organisiert durch Serben direkt von Spanien nach Slowenien.

Meiner meinung nach geht das nur, wenn sich der Serbe in der EU eine USTIDNR z.B. in Deutschland oder Österreich besorgt, dort einen Fiskalvertreter = Steuerberater beauftragt die Steuermeldungen udn Intrastatmeldungen zu machen. Bei 4 Beteiligten ist das aber höchst komplex und ich weiß nicht wo das am besten zu machen ist. Empfehle hierzu über eine der großen internationalen Speditionen zu gehen oder einen Steuerberater mit Spezialgebiet EU-MWST Recht genauer zu fragen. Für die entshceidenden Details kenne ich mich hier leider nicht genau genug aus. Auf jeden Fall vor der ersten Lieferung klären. Bei Fehlern droht MWST als Kostenfaktor !

Klaus

Hallo Herr Buldak,

zunächst möchte ich mich vielmals entschuldigen, dass ich erst nach fünf Wochen antworte.

Bei dem geschilderten Fall kann ich jedoch leider nicht wirklich weiterhelfen, ziemlich umfangreich und sehr speziell.

Ich hoffe es konnte jemand anders hier helfen!
Falls nicht, kann ich empfehlen die Anfrage (am Besten per Mail) an das sogenannte Zollinfocenter zu schicken, hier die Kontaktdaten:

Auskunft für Unternehmen

Tel.: 0351/44834-520
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: [email protected]
(Dateigröße einschließlich Anlagen max. bis 5 Megabyte möglich)

Viele Grüße,
kiribati