Hallo,
folgende Situation stellt sich - eine Bekannte kaufte sich eine sich in der Sanierung befindende Altbauwohnung in H. Mit dem Verkäufer wurde abgestimmt, das in der Wohnung die Elektrik direkt mit dem Architekten und dem Bauleiter besprochen werden sollte. Gleiches galt für die Auswahl der Fliesen und die Armaturen im Badezimmer.
Gehen wir davon aus, das während die Besprechung der Elektrik stattfand, die von dem Architekten in die Elektroplanung aufgenommen wurde, meine Bekannte darauf hin wies, das sie eine Auflistung der entstehenden Mehrkosten wünscht, bevor die Arbeiten durchgeführt werden.
Die Fliesenauswahl wurde im Rahmen der Baubeschreibung vorgenommen, auf Fliesen in der Küche wurde gänzlich verzichtet.
Gehen wir auch weiter davon aus, das bei der Auswahl der Armaturen wieder darum gebeten wurde, vor der Bestellung klar zu stellen ob eine Überschreitung der geplanten Kosten zu erwarten ist, damit eine schriftliche Freigabe erfolgen kann. und dieses wär nie geschehen.
Auch auf mehrfache Nachfrage ob im Rahmen der Renovierung Kosten durch Extrawünsche verursacht wurden gab es keine Antworten. Von Seiten des Verkäufers wäre klar geäußert worden das er keine Mehrkosten für die Bekannte sehen würde, da auf ein Verhandeln der Kaufpreises mit Rücksicht auf eventuelle Extrawünsche verzichtet worden wäre.
Die Wohnung wäre mit Einzug abgenommen worden. Und der Kaufpreis in voller Höhe an den Verkäufer gezahlt worden. Ein Mängelprotokoll wurde erstellt. Nach mehrfacher Fristsetzung wurde dem bisherigen Bauleiter das Mandat entzogen.
Soweit wäre ja alles in Ordnung: Später bekäme meine Bekannte plötzlich eine Rechung über 2200€ für Mehrkosten von der Firma des ehemaligen Bauleiters, diese bezöge sich auf Elektrikerkosten, angebliche Mehrkosten für Fliesen und eine Summe zum Ausgleich von Mehrkosten für Armaturen.
Meine Frage, könnte zwischen der Baufirma und ihr überhaupt ein Vertrag zu stande gekommen sein, die ihn zur Rechungsstellung berechtigt hätte? Oder hätte der Verkäufer vor Übergabe der Wohnung und Zahlung des vollen Kaufpreises diese Mehrkosten geltend machen müßen?
Vielen Dank für Ihren Input