Hallo Rolf,
die andere Antwort unten stimmt nur bedingt. Nicht jeder Sozialhilfeempfänger erhält automatisch Wohngeld. Wenn das Wohngeld nämlich höher wäre als der Sozialhilfeanspruch, dann geht das nicht, sondern er muss dann Wohngeld beim Wohngeldamt beantragen. Dieses ist zweckgebunden und muss für die Mietzahlung verwendet werden, d.h., wenn jemand die Miete nicht zahlt, dürfte er auch kein Wohngeld bekommen. Das Wohngeld kann an den Vermieter abgetreten werden. Dies kann allerdings nicht der Vermieter beantragen, sondern der Mieter muss dies tun. Natürlich kann der Vermieter dem Wohngeldamt mitteilen, dass der Mieter die Miete nicht mehr zahlt.
Falls der Mieter Sozialhilfe bekommt, ist die Miete bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt und insoweit ist dieser Teil der Sozialhilfe natürlich zweckgebunden. Falls der Mieter also die Miete nicht zahlt, sollte der Vermieter dies dem Sozialamt mitteilen. Der Vermieter hat zwar kein Recht, zu beantragen, dass die Miete direkt an ihn überwiesen wird, aber das Sozialamt wird dies meist von sich aus machen, wenn der Sozialhilfeanspruch hoch genug ist und wenn es feststellt, dass der Hilfeempfänger seine Miete nicht bezahlt.
Gruß
Nelly