Miete

Hallo Wissende :smile:

wenn ein Sozialhilfeempfänger in Miete wohnt. Bekommt er dann Wohngeld? Und wenn, muss dieses dann Zweckgebunden eingesetzt werden?

Sorry, von diesen Dingen habe ich keine Ahnung. Es geht um eine säumige Mietzahlung und die Frage ob man das Wohngeld nicht direkt vom Sozialamt an den Vermieter überweisen lassen könnte.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Rolf

Hallo Rolf,

es wird automatisch bei einem Sozialhilfeempfänger Wohngeld durch die Behörde festgelegt. Das Wohngeld wird jedoch mit der Sozialhilfe verrechnet.

wenn ein Sozialhilfeempfänger in Miete wohnt. Bekommt er dann
Wohngeld? Und wenn, muss dieses dann Zweckgebunden eingesetzt
werden?

Wenn der Mieter Sozialhilfe erhält, erhält er zweckgebunden auch die Miete im Rahmen der Sozialhilfe. Die Miete sollte ein Vermieter, wenn er die Miete nicht erhält, sich von Sozialamt direkt überweisen lassen.

Sorry, von diesen Dingen habe ich keine Ahnung. Es geht um
eine säumige Mietzahlung und die Frage ob man das Wohngeld
nicht direkt vom Sozialamt an den Vermieter überweisen lassen
könnte.

Gruss Günter

merci
Vielen Dank Günter!

Rolf

Hallo Rolf,

die andere Antwort unten stimmt nur bedingt. Nicht jeder Sozialhilfeempfänger erhält automatisch Wohngeld. Wenn das Wohngeld nämlich höher wäre als der Sozialhilfeanspruch, dann geht das nicht, sondern er muss dann Wohngeld beim Wohngeldamt beantragen. Dieses ist zweckgebunden und muss für die Mietzahlung verwendet werden, d.h., wenn jemand die Miete nicht zahlt, dürfte er auch kein Wohngeld bekommen. Das Wohngeld kann an den Vermieter abgetreten werden. Dies kann allerdings nicht der Vermieter beantragen, sondern der Mieter muss dies tun. Natürlich kann der Vermieter dem Wohngeldamt mitteilen, dass der Mieter die Miete nicht mehr zahlt.
Falls der Mieter Sozialhilfe bekommt, ist die Miete bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt und insoweit ist dieser Teil der Sozialhilfe natürlich zweckgebunden. Falls der Mieter also die Miete nicht zahlt, sollte der Vermieter dies dem Sozialamt mitteilen. Der Vermieter hat zwar kein Recht, zu beantragen, dass die Miete direkt an ihn überwiesen wird, aber das Sozialamt wird dies meist von sich aus machen, wenn der Sozialhilfeanspruch hoch genug ist und wenn es feststellt, dass der Hilfeempfänger seine Miete nicht bezahlt.

Gruß
Nelly

Hi Nelly,

„Dieses ist zweckgebunden und muss für die
Mietzahlung verwendet werden“

Das war mir wichtig. Kann es sein dass Schulden des Mieters (z.B. Steuerschulden) Vorrang vor der Bezahlung der Mietschulden haben?

Danke Dir!

Rolf

Kann es sein dass Schulden des Mieters
(z.B. Steuerschulden) Vorrang vor der Bezahlung der
Mietschulden haben?

Wie meinst du das?
Ich weiß ja nicht, welchen Schulden dein Mieter den Vorrang gibt…
Ansonsten richtet es sich wohl danach, wer zuerst pfändet…

Gruß
Nelly

Huhu :smile:

der Mieter hat wohl bei anderen Personen, Firmen und dem Staat Schulden. Nun ist die Frage ob es „bevorzugte“ Schulden gibt also ob z.B. der Staat das evtl. vorhandene Vermögen bevorrechtigt beanspruchen kann.

Wenns drum geht eher zu pfänden wäre das ja eigentlich nur gerecht :wink:

Bye
Rolf

Steuerschulden
Guten Morgen, Rolf!

Nun ist die Frage ob es „bevorzugte“ Schulden gibt
also ob z.B. der Staat das evtl. vorhandene Vermögen
bevorrechtigt beanspruchen kann.

Dazu frag doch mal Francesco im Rechtsbrett - er macht ja u.a. Schuldnerberatungen. Ich meine mal gehört zu haben, daß Steuerschulden tatsächlich anders behandelt werden, als „normale“; aber das ist eine Weile her und ohne Gewähr.

Lieben Gruß vom
Sams