Nebenjob in Bewerbung rein?

In einigen Monaten werde ich mit dem Abitur die Schule verlassen und schreibe nun Bewerbungen für den gehobenen nicht technischen Verwaltungsdienst. Soll ich meinen Nebenjob als Aushilfe in der Küche eines Restaurants mit in den Lebenslauf oder sogar ins Anschreiben einbringen oder ist das vollkommen unnötig, weil eigentlich jeder sich was nebenbei dazuverdient? Vielen Dank für die Antworten!

Hallo,
ich würde es mit hinein schreiben denn es macht sich immer gut wenn man zeigt das man belastbar ist. Abitur und noch neben bei zu arbeiten ist eben nicht immer leicht zu wuppen.
Anders sieht es aber aus wenn der Abischnitt nicht so berauschend gewesen ist denn dann könnte man auch denken das dir deine Ausbildung in der Schule nicht so wichtrig gewesen ist.
Gruß Sunny

Hi,

wenn du den Nebenjob auch neben deiner Ausbildung behalten willst, musst du ihn angeben, denn wenn du genommen wirst, musst du dir den Nebenjob vom künftigen Dienstherrn genehmigen lassen.
Max. 8 h/woche nebenher zu arbeiten sind erlaubt.

Grüße
miamei

Max. 8 h/woche nebenher zu arbeiten sind erlaubt.

Was für ein Blödsinn. Wenn mir mein Arbeitgeber es nicht erlaubt dann darf ich gar nichts dazu verdienen. Bei Zuwiderhandlung ist ne fristlose Kündigung die folge.
Wenn er es mir erlaubt dann kann er es zeitlich begrenzen, muß er aber nicht. Dann kann ich auch soviel arbeiten bis ich meine 400 Euro zusammen habe.
Gruß Sunny

den nebenjob hab ich ja im moment nur während ich noch zur schule gehe, sobald ich eine ausbildung habe verdiene ich ja geld und muss mir nichts mehr hinzuverdienen!

Hallo Sunny,

Wenn er die Ausbildung anfängt, ist er Beamter.
Ein Beamter MUSS für einen Nebenjob die Erlaubnis des Dienstherren einholen.
Sollte der Nebenjob mehr als 8h/Woche umfassen wird keine Erlaubnis erteilt werden.
Diese 8h/Woche dürfen auch nicht kumuliert werden, d. h. eine Lehrerin darf z. B. in den 6 Wochen Ferien nicht mehrere Tage hintereinander z. B. als Fremdenführerin arbeiten, auch wenns übers Monat oder Jahr gesehen keine 8h/Woche sind.
Bei Teilzeitbeschäftigen beläuft sich die maximale Zeit für die Nebentätigkeit 1/5 der ermäßigten Arbeitszeit.

grüße
miamei