Was beachten beim Online- Shop erstellen?

Ich möchte gerne über einen Online-Shop selbstgemachten Schmuck verkaufen. Da ich denke, dass es keine großen Einnahmen gibt, möchte ich dieses nicht „an die große Glocke hängen“ und das als Gewerbe anmelden. Oder bin ich verpflichtet alles zu melden, womit ich Einnahmen mache? Was muss ich sonst noch beachten? Brauch ich eine Steuernummer? (bin 400-Euro Jobber und zahle keine Steuern)

Und für die Profis :wink: : Wie ist das mit Mehrwertsteuer, kan nic hdie einfach weglassen?

Danke für die Hilfe.
(Einen OnlineShop habe ich schon erstellt, bei dem Anbieter brauchte man keine großen Programmierungskenntnisse und es ist kostenlos.)

Wenn du etwas vertreibst MUSST Du ein Gewerbe anmelden! Sonst ist das Steuerhinterziehung und kann bestraft werden.

Eine Steuernummer solltest Du nach der Gewerbeanmeldung vom Finanzamt bekommen. Wenn Du beim Finanzamt die Kleinunternehmer Regelung beantragst bist Du Umsatzsteuer befreit und musst die MwSt. nicht abführen. Darfst diese aber auch nicht auf der Rechnung ausweisen. In Deinem Fall sicherlich angebracht.

Ich gebe Dir den Tipp Dich bei Deiner örtlichen IHK zu Informieren. Die helfen Dir bei der Gründung und auch in rechtlichen Fragen.

Hallo,

ich bin Experte für Online - Shops. Deine Frage müsste aber imo an Steuerfachkundige gesendet werden. Ich versuche dennoch eine nicht rechtsverbindliche Auskunft zu geben!

Bitte erkundige Dich bei der für Dich zuständigen IHK, inwiefern Dein konkretes Kleingewerbe nicht meldepflichtig ist. Imo ist jedes Gewerbe meldepflichtig, schon aus statistischen Gründen.

Steuernummer= ?

Zu Deiner Website in spe: Du brauchst Impressum und AGB mit EU-konformen Rückgabeklauseln. Nicht am Anwalt sparen, der das evtl. ausfeilt. 1800 € für ´ne Abmahnung in D sind schnell geschehen.

Die Mehrwertsteuer läßt Du als anerkannte Kleinunternehmerin weg.

Sprich mit Deinem FA wie das in Deinem Bundesland ist und erfrage die Vorjahreshöchstumsatzgrenze!

LG HR

Hallo vielen Dank für Dein mir entgegengebrachtes vertrauen.
Ich mache meine Antwort ganz kurz aber dafür ist Sie sehr viel Wert
http://www.shopanbieter.de/
http://www.e-recht24.de/
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/verpackungsverord…
www.finanzamt.de

diese Adressen sind für Dich sehr wichtig.
Eine weitere Infoadresse ist die IHK in Deiner Stadt
Mit einem Onlineshop kommen mehr Kosten und Verpflichtungen auf Dich zu als Du Dir das Vorstellen kannst.
Da Du selber sagst das Du das nicht an die große Glocke hängen willst, was aber Online unmöglich ist denn da finden Dich sehr, sehr viele Menschen und vor allen die die Dich nicht finden sollen, lach.
Gehe doch auf www.hood.de dort kannst Du auch sehr gut Deine selbstgemachten Schmuckstücke anbieten.
Oder schicke mir ein mal einige Fotos vielleicht kann ich die Dinge ja bei mir im Shop mit anbieten. Meine Kontaktdaten findest Du auf www.ritschis-basar.de
Mit freundlichen Grüßen
Richard Pfeiffer

Ihre Fragen sind rechtlicher Natur, so dass ich (als Nicht-Jurist und Nicht-Steuerberater) Ihnen dazu keine schlüssigen Antworten geben kann. Zwei Anlaufpunkte empfehle ich Ihnen, wo Sie diese Fragen stellen können.
1.) Wenn Sie in einer Stadt wohnen, wo es ein Gründerzentrum gibt, bekommen Sie dort die gesuchten Informationen und zwar von neutralen Leuten, die Ihnen sagen können, wie lange Sie eine Idee zunächst eher als Hobby betreiben können und was zu tun ist, wenn daraus mehr werden soll.
2.) Kaum zu glauben, aber auch bei der ARGE bekommen Sie diese Antworten. Ich weiß von einer Bekannten, die als Hartz IV - Empfängerin ganz konkrete, auch finanzielle, Unterstützung bekommen hat auf dem Weg in die gewerbliche Selbstständigkeit - und das bei voller Bezugsberechtigung. Für Sie als „400-Euro Jobber“ gilt das evtl. genauso.
Und zuletzt fällt mir natürlich noch die IHK- bzw. Handwerkskammer ein, die ebenfalls solche Fragen beantworten können.

Ich denke, es geht gar nicht darum, etwas „an die große Glocke“ zu hängen. Holen Sie sich ganz offiziell alle Infos, die Sie brauchen. Keine Ihrer Fragen ist falsch oder unberechtigt. Aber ich rate in jedem Fall dazu, mit den gefundenen Antworten Ihr noch kleines Geschäft planvoll aufzubauen. Dann kann Ihnen später auch nichts „auf die Füße fallen“, was Sie im Vorfeld besser hätten klären sollen.

mfg, ek

Man kann als Kleingewerbetreibender auf die Ausweisung der Mehrwertsteuer verzichten. Das ist mit dem Finanzamt zu vereinbaren. Ob viel oder wenig Umsatz. Hier sollte ein Gewerbe angemeldet werden, da man als Schmuckverkäufer nich als Freiberufler gilt.

Tipp: http://www.gewerbe-anmelden.info/kleingewerbe.html

Ich kann dir keinen rechtlichen Rat geben aber da wir in dieser Branche tätig sind gute Vorschläge.
Wenn du das als Gewerbe anmeldest kannst du es als Kleinstunternehmen führen. Desweiteren bist du Verpflichten wenn du ein Gewerbe hast Buch zuführen was bei dir kein großen Problem darstellt. Das mit dem Onlineshop hat sich ja dann schon erledigt wenn du ein Gewerbe anmeldest.

Mit freundlichen Grüßen
Mohr Hans-Werner

Hallo. Ich kann nicht 100 % Auskunft geben wie es ist mit dem Shop bei selbstgemachtem Schmuck. Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet, hab also auch einen Gewerbeschein und dies läuft auch mit Mehrwertsteuer.
Wie das jetzt bei Ihnen ist kann ich nicht genau beantworten, aber ich denke es werden noch positive Nachrichten für Sie kommen. Mir ist hier auch schon geholfen worden. Liebe Grüßen Ilona Steffen

Hallo,

in erster Linie würde ich ein kurzes Gespräch mit einem Steuerberater empfehlen und über eine Gewerbeanmeldung würst du wohl nicht wegkommen.

Vielleicht hilft dir die Kleinunternehmerregelung ein wenig weiter, durch diese bist du Umsatzsteuerbefreit.

Grüße Karlheinz

Hallo,
kurze Antwort zum Thema, obwohl ich da nicht der richtige Ansprechpartner bin.Beschäftige mich mit Notebookberatungen, Vergleiche und Verkauf - Siehe:
[Werbung gelöscht] !
Warum holst Du Dir nicht einfach eine Genehmigung für Kleingewerbe nach § 19 Absatz 1-Kleinunternehmerregelung? Kostet fast nix und bis 17.500 € Umsatz pro Jahr Steuerfrei (fast nix ? von Bundesland zu Bundesland verschieden 20-30 €).
Hier hast Du auch noch ne Möglichkeit was zu verdienen, lies mal hier :
[Werbung gelöscht]
Interessant auf jeden Fall (besonders das mit dem Handyshop) ist auf Provision und dafür sind keine Genehmigungen erforderlich.Auch der Shop ist kostenlos usw.! Frage da über Kontaktformular nach Herrn Vermond ! Er beantwortet sämtliche Fragen !

Kannst sagen, kommst von „wer-weiss-was“, Empfehlung „Sven“

mit freundlichen Grüßen und schönes Wochenende
Sven

Hallo Jinii
Erste schrit ist beim Finanzamt sich(und den Online Shop) anmelden als kleiner Unternehmer .Sie können dan
die Produkte ohne MwSt einsetzen und verkaufen.
Beim Finanzamt werden sie Ihnen erklären wieviel Sie imJahr verdienen dürfen.
Ich glaube bis 50000,00 EUR.
dan müßen Sie bei der Verbandsgemeinde die gewerbe anmlden und können direckt anfangen.
Viel Erfolg
mfg
Marc

Ich würde schon empfehlen, geltendes Recht zu beachten. Wenn die Umsätze gering sind, kann man ggf. die Kleinunternehmerregelung nutzen und dadurch Steuererklärungspflichten vereinfachen.

Gewerbeanmeldung und ein korrektes Impressum sind jedenfalls unbedingt zu beachten, ansonsten droht ggf. eine Abmahnung durch Konkurrenz bzw. Rechtsanwalt, oder früher oder später eine unliebsame Nachfrage vom zuständigen Amt.

Freundlich grüßt
Ingo Steinke