Erbe einer Eigentumswohnung

Liebe/-r Experte/-in, mein Sohn erbt mal meine Eigentumswohnung. Wie kommt er dann als Eigentümer in das Grundbuch. Ist die Eintragung dann kostenpflichtig? Oder geht das nach meinem Tod automatisch.

Er kann nach dem Eintritt des Erbfalles die Wohnung anhand des Erbscheins auf sich umschreiben lassen. Erst mit der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch ist er in de Lage, die Rechte über die Wohnung, z.b. Teilnahme an einer Eigentümerversammlung etc., wahrzunmehmen. Die Umschreibung kostet je nach Wert der Wohnung ein paar euro, die in keinem Verhältnis zum erfahrenen Wertzugang des steuerfrei zufließenden Erbes stehen, wenn hier ein Gesamtwert von € 410.000 nicht überschritten wird.

Im Falle meines Todes erbt mein Sohn,natürlich ohne Erbschein, da er der einzige Erbe ist. Wie kann er die Wohnung ohne Erbschein umschreiben lassen? Und was sind ein paar Euro, wonach wird der Betrag ermittelt?

Die Erteilung des Erbscheins durch das Nachlaßgericht beim zuständigen Amtsgericht ist für das dort ebenfalls befindliche Grundbuchamt die amtliche Bestätigung darüber, dass der Sohn Alleinerbe ist und Ansprüche Dritter (Ehegatte oder Geschwister etc.)ausgeschlossen sind. Das Grundbuchamt ist dadurch in der Lage, den Grundbesitz umzuschreiben. Den Wert kann man mit dem Einheitswert gemäß letzter steuerlicher Feststellung angeben, die Ihnen vorliegt. Wiehert dann der Amtsschimmel, könnte ein Wertgutachten verlangt werden.