Anwalt droht mit Amtsgericht.Ebay

Es handelt sich um eine Ebay Art. Tasche aus Leder. Die Tasche wurde als „gebraucht" verkauft, mit normale Gebrauchsspuren deklariert Die Artikelbeschreibung war korrekt ,Normale Tragesspuren wurde angegeben mit 12 XXL Fotos , wo der Zustand der Tasche SEHR gut zu sehen ist. Die Tasche ist mängelfrei ,aber gebraucht.Diese Marke kann keine schlechte Qualität haben! Nach 4-5 Tagen will der Käufer die Tasche zurückgeben,weill sie zu gebraucht ist.Ich habe es abgelehnt. Der Kauf wurde über PayPal abgewickelt,wo Käuferschutz zu Verfügung steht,welche Käuferin in Anschpruch genommen hatte. PayPal hat von Käuferin zusätzliche Informationen und Beweiße zu diesem Vorgang angefordert. Nach 40-en Tagesüberprüfungen wurde nun der Fall geschlossen und diese Angelegenheiten zu meinem Gunsten entschieden. Vor 3 Wochen habe ich den Brief vom Anwalt bekommen, wo er fordert, für die Tasche 170 EUR zurück und seiner Gebühren zu bezahlen. Er hat mitgeteilt dass die Tasche fäbt Ich habe geantwortet das ich nicht zahlen werde, dass die Tasche gebraucht ist aber niemals abfärbte. Heute habe ich von ihm den Brief wieder bekommen wo er fordert dass ich seine Gebühre und das Geld für die Tasche bezahlen muss:Er schreibt:BEZÜGLICH DER VON MIR GELTEND GEMACHTEN ANWALTSGEBÜHREN STEHT ES INNEN FREI.SOLLTEN SIE NUNMEHR EINE ZAHLUNG BIS ZUM 02-10-10 NICHT LEISTEN,WERDEN WIR DAS ARMTSGERICHT BEMÜHEN.
die Käufer hat immer behauptet dass die Tasche zu gebraucht ist und gefällt nicht ,aber von ihre Anwalt habe ich noch über die Färbung erkannt,die Tasche ist zwar gebraucht aber nie gefärbt.Ich habe auch orig.Rechnug zu der Tasche.Bei mir steht immer: Privatverkauf ohne Garantie und Rücknahme.Warum muss ich die Tasche zurücknehmen und ihren Anwalt noch bezahlen?

Hallo,
nach meinem Wissensstand müssen Sie den Kauf nicht rückgängig machen, da es sich um einem Privatverkauf ohne Gewährleistung handelt, aber ich bin kein Anwalt. Ich würde an Ihrer Stelle ebenfalls einen Anwalt bemühen! Mit der Drohung das Amtsgericht zu bemühen meint der Anwalt wahrscheinlich, dass er einen Mahnbescheid beantragen wird. Wird der Ihnen zugestellt legen Sie unbedingt Einspruch dagegen ein!!! Sonst würden Sie die Forderung anerkennen und spätestens dann brauchen Sie eh einen Anwalt! Ich denke immer solchen Leuten sollte man mit den gleichen Mitteln und Drohungen begegnen, die sie selbst auch anwenden.
Also ab zum Anwalt und ich hoffe Ihnen ein wenig geholfen zu haben.

Vielen Dank! ich werde mich bemühen einen RE zu finden.
Vielen Dank!

Hallo,
hast du auch die Gewährleistung ausgeschlossen?
Die entstandenen Anwaltskosten solltest du auf keinen Fall bezahlen.

Hallo,
hast du auch die Gewährleistung ausgeschlossen?
Die entstandenen Anwaltskosten solltest du auf keinen Fall
bezahlen.

Ich habe von Privat verkauf,ohne Rücknahme und Garantie.Die Tasche war einwandfrei,ca.5 jahre benutzt und sie hat nie gefärbt.Ich glaube das ist mit Gewährleistung ist nicht zu tun.Die Tasche hatte keinen Mängel.