KFZ vom Zweitwagen auf sich selber anmelden

Hallo!
Ich habe mal eine Frage zwecks KFZ Versicherung.
Meine Freundin fährt seit 6 Jahren Auto,das bei ihrem Vater als Zweitwagen angemeldet ist.
Sie möchte aber jetzt das Auto (mit Versicherungswechsel) auf sich alleine anmelden.
Wie geht man da vor. Werden die 6 Jahre anerkannt?
Auf Der Police steht nur SF2. Obwohl sie ja schon seit 6 Jahren fährt.

Lieben Gruss :smile:

Hallo!

die Übernahme des Freibetrags müsste problemlos gehen. Am besten mit Ihrem Versicherungsberater sprechen, der weiß was zu tun ist.

Liebe Grüße aus DD

Hallo Magicmolli,

zuerst einmal wie alt ist die Police? Kann es sein das sie aus dem Jahr 2004 ist? Die aktuelle SF findest Du auf der Beitragsabrechnung 2010 (kommt am Anfang des Jahres per Post).
Deine Freundin kann die SF übernehmen wenn Sie selber in der Lage gewesen wäre diese SF- Stufe selbst zu erfahren. D.h. sie muss mindest 24 Jahre alt sein und das Fahrzeug muss sie als Fahrerkreis mitversichert haben (was hier eigentlich der Fall sein sollte, wenn der Makler richtig gearbeitet hat). Ansonsten kann sie nur die SF übernehmen die sie tatsächlich erfahren hätte können (Alter- 18).

Die Übertragung ist eigentlich ganz einfach. Ruf bei der Versicherung an und beantrage ein Übertragungsformular. Hier muss der Vater deiner Freundin sein SF- Stufe abtreten und auf deine Freundin übertragen.

Gruß
Lohmes

Hallo und lieben Dank für die Anfrage.

Die Frage zu beantworten scheint mir hier gar nicht so einfach zu sein. Normaler Weise hätte der Vertrag hier nach 6 Jahren mindestens in der SF 5 seien müssen. Ich gehe davon aus, dass es in der Zwischenzeit einen Schaden gegeben hat oder der Vater den Rabatt auf ein anderes Fahrzeug übertragen hat.

Ansonsten kann sich Ihre Freundin den Rabatt jederzeit übertragen lassen. Allerdings wird Sie nur in die SF Klasse eingestuft, die Sie sich selbst hätte erfahren können! Das kann hier die selbe SF Klasse seien, die der Vater zur Zeit hat. Wenn es allerdings einen Unfall gegeben hat, kann die SF Klasse dann auch schlechter seien. Das muss man sich genau ansehen.

LG

Stephan Brückner

Beim Zweitwagen handelt es sich um eine Sondereinstufung. Die schadensfreien Jahre können je nach Versicherung komplett oder nur anteilig übernommen werden.

Wenn im Versicherungsschein SF2 steht, kann auch nur SF2 übernommen werden.

Hallo,

am besten man redet mal mit der Versicherung des Vaters bzw. dessen Vertreter. Da lässt sich immer etwas machen.

Gruß
Josch

Hallo,

die SF2 vom Vorversich. werden angerechnet!

Warum es nur SF2 sind ist mir nicht bekannt - vielleicht ein kleiner Unfall…???

Für den Vers.-Wechsel stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung für einen Vergleich!!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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Öffnungszeiten:
Mo, Die, Do 9.30 - 13.00h
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Hallo,

oft ist es so, dass bei Zweitwagen eine Sonderregelung gilt, die dann nicht an die neue Versicherung weitergegeben wird. Von daher wäre es ratsam, bei der aktuellen Versicherung nachzufragen, welche effektive SF-Klasse an die neue Versicherung gemeldet werden würde.
Für die Übertragung der SF wird ein Formular benötigt (von der neuen Versicherung), hier wird dann abgefragt, seit wann mit den Fahrzeugen des ursprünglichen Versicherungsnehmers gefahren wird (hier zählen auch Vorfahrzeuge). Bitte aber beachten, dass eventuelle Schäden (egal ob vom Versicherungsnehmer selbst oder vom Fahrer verursacht) mit in die Einstufung einfließen.
Falls noch Fragen auftauchen, einfach melden.

Gruß,
Micha

Das kommt zuerst einmal darauf an, bei welcher Versicherung das Fahrzeug als Zweitwagen versichert ist. Bei vielen Direktversicherern oder „Super-Spar-Billig-Tarifen“ wird nämlich sehr oft keine echte zweite Rabattstaffel für das Zweitfahrzeug angelegt. Die billigen Prämien können sich diese Versicherer nicht aus dem Hut zaubern, daher diese Vorgehensweise.

Wenn wir vom Standardfall bei einer „normalen“ KfZ-Versicherung sprechen, können die schadenfreien Jahre (SF) übernommen werden wenn auf einem extra Formular bestätigt wird daß:
a) Vater und Tochter in häuslicher Gemeinschaft leben
b) die Tochter das Zweitfahrzeug ohne Unterbrechungen gefahren hat.

Es könne dann maximal so viele SF übernommen werden, wie die Tochter selbst tatsächlich (seit Führerscheinbeginn) hätte „erfahren“ können.
Evtl. eingetretene Schäden werden hiervon wieder in Abzug gebracht.

Rechnerisch müsste Ihre Freundin (ohne Vorschäden!) eigentlich dann 6 Jahren Versicherungsdauer mit SF5 ausgestattet werden (1.J=SF1/2 ; 2.J=SF1 ; 3.J=SF2 … 6.J=SF5).
Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsvertrag im ERSTEN Jahr länger als 6 Monate bestanden hat. Wurde er im ersten Jahr aber erst nach dem 1.Juli begonnen, reduziert sich die SF Klasse um eine Stufe auf SF4.

Ahoy!

Die Schadenfreiheitsklassen sind an Versicherungsnehmer gebunden.
Das heißt, der Zweitwagen des Vaters wird seit 6 Jahren unfallfrei gefahren, hat also eine „echte“ SF-Klasse 6. Ggf. kommen vom Versicherer noch ein paar „Scheinklassen“ als Bonus dazu, er könnte also mit SF 11 laufen.
Wenn Deine Freundin jetzt ein eigenes Auto bei einem anderen Versicherer anmelden will, müsste sie den Rabatt übertragen.
Das ist möglich im Rahmen ihres Führerscheinalters und der „echten“ Schadenfreiheitsklasse. Je nachdem, was niedriger ist.
Dann hat der Vater aber auf dem Zweitwagen diesen Rabatt nicht mehr. Was ja nicht stört, denn wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich um das selbe Auto.
Die SF2 ist nun ein Geschenk des neuen Versicherers, auch nur eine Scheinklasse, denn eigentlich hat Deine Freundin nur eine Null.
Also den Berater um ein Formular TB28 bitten (Rabattübertragung von Dritten) und dem Papa mitteilen, dass der Rabatt auf die Tochter übertragen werden soll.

Das sollte alles Problemlos laufen.
Grüße!
Steve.

Hallo!!!
Also,erst einmal Danke,für die vielen Antworten!
Weder Papa,noch Tochter haben in den letzten 6 Jahren einen Unfall gehabt, soviel steht fest!!
Meine Freundin fuhr die ersten 5 Jahre bei der selben versicherung, ehe sie im letzten Jahr mit ihrem vater gewechselt hat.
Ich denke einmal, dass der Hauptrabbat sich eher auf das pkw des vaters konzentriert hat. das meine freundin nach 6 jahren immer noch sf 2 hat, ist echt unfair.
ich werde ihr auf jeden fall den rat geben, sich alleine eine versicherung zu suchen.
im moment zahlt sie alle 3 Monate 162 Euro!! Und das für einen Opel Corsa mit 45 PS!!!

Tja, diese kleinen Nuckelpinnen sind teuer zu versicherun. Weil sie recht günstig in der Anschaffung sind und recht viele Führerscheinneulinge oder alte Omis und Opis sehr viele Unfälle damit bauen. Leistung und Marke bestimmen den Preis nicht vordergründig.
Und selbstverständlich mag es auf den ersten Blick unfair ercheinen, dass sie noch SF2 hat, aber im Prinzip ist das schon fair! Ohne, dass je ein KFZ auf sie selbst zugelassen war, sieht man ja gar nicht, wie gut sie fährt. Es könnte ja sein, dass sie schon drei Mal das Auto von Oma gecrasht und mit Papas Auto einmal Fahrerflucht begangen hat. Und das alles würde sich nur bei den Haltern wirklich nachweisen lassen.
Darum gibt es ja die Möglichkeit, den Rabatt des Vaters (SF 6) zu übertragen. Und das hat recht wenig mit der Gesellschaft zu tun.
Warum soll das KFZ überhaupt zur Freundin? Never change a running system! Wenn es doch bisher mit SF6 läuft, ist es doch toll!?

Hey Steve!
Du hast das etwas falsch verstanden.
Der Papa hat einen Wagen und sie auch…
Sie möchte jetzt nur den Wagen auf sich selber anmelden und die Prozente selber „runterfahren“
Ihr Vater fährt ja seinen weiter.

Schade!!
Dann hatten Sie einen Versicherer der den Zweitwagen sehr hoch eingestuft hatte.
Ein Neuling fängt bei den meisten mit 230% / 140 % an
rechnet man nun 6 Jahre ab dann sind es 85%(SF2)
Vorschlag haben Sie schon umgemeldet oder nicht den als Zweitwagen wenn es auf dem Vater läuft müsste der SF schon bei 50% liegen.
Würde hier nochmal bei den versicherer anfragen es kann natürlich auch ein Fehler bei der SFR - Übertrageung gewesen sein, Sie müssen dazu angeben das Sie die ganze Zeit mit diesen Fahrzeug auch gefahren sind.
Außer es gibt noch ein Sonderfall: Sollte Ihnen mal der Führerschein genommen worden sein und Sie haben auf den ausstellungsdatum nur min. 2 Jahre dann rechnet die Versicherung nur 2 Jahre !!!
Es kann ja auch nur ein Fehler geschehen sein, bitte nochmal Nachfragen.

PS. Bei mir starten alle Neulinge desen Erstfahrzeug
unter SF2 liegt,mit der verbesserten SFR- Regelung
schon auf dem Namen des Kindes mit SF 2.
MFG B.B

So habe ich es verstanden und so soll sie es auch machen. Aber warum mit SF2?
Papa hatte zwei Autos, eins davon in einer hohen SF-Klasse und den Zweitwagen in SF6.
Den SF6 hat immer Deine Freundin gefahren.
Jetzt will sie das Auto auf sich laufen lassen.
Dann sollte sie den Rabatt von Papas Zweitwagen auf „ihr“ neues Auto holen.
Das geht natürlich nicht, wenn Du „ein Auto“ sagst und „zwei Autos“ meinst. Aber wie ich Dich verstanden habe ist Eure Situation mit meinem Vorschlag kompatibel.
Und trotzdem verstehe ich nicht, warum es jetzt auf Deine Freundin angemeldet werden muss, wenn es bisher mit SF6 so gut geklappt hat. Dann sollte sich niemand beschweren…

Hey Steve!!
Nein,meine Freundin hat nur SF2 und nicht SF6!!!
Heute ist bekannt geworden, dass die Versicherung einen Fall ihres Vaters vor 3 Jahren beglichen hat!!!
Darum hat sie wohl die SF 2 Klasse!

Hallo,
normalerweise müsste sie die 6 Jahre übertragen bekommen, das es nicht in der Police steht kann daher kommen das die Police schon älter ist.
Einfach mal bei der Versicherung nachfragen wieviel
SF der Vertrag hat, und der sollte dann auch übertragbar sein.
Man kann aber nur soviel Rabattjahre übertragen wie sie sich selbst hätte erfahren können, sprich wenn ich
erst fünf Jahre den Führerschein habe, kann ich keine
10 Jahre übertragen bekommen.
Und im Vertrag muss vereinbart gewesen sein das die
Tochter auch berechtigt war das Auto fahren.
Manchmal ist beim Auto aus sparsamkeitsgründen als
Fahrer " Einzelfahrer " eingetragen, dann kann man den Rabatt natürlich nicht übertragen.

Mfg Jürgen

Hallo,

ich müßte besagte Police sehen und noch viele weitere Details beantw. bekommen, um eine zweifelsfreie Antwort geben zu können.
Daher zunächst nur so viel: die Tochter kann grundsätzlich nur soviel SF-Jahre vom Vater übertragen bekommen, wir sie sich selbst hätte erfahren können.
Gerechnet wird hierbei ab dem Tag der Ausstellg. ihres Führerscheins bis zum Tag der gewünschten Übertragung.

Bei Interesse kontaktiert mich bitte direkt, Daten im Impressum meiner wwwebsite.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Einen Guten Morgen,

generell sind immer nur die Jahre übertragbar, wie lange eine Person den Führerschein hat! Also 6 Jahre Führerschein, max. Einstufung in SF6. Liegt aber eine SF2 zu Grunde, kann auch nur diese übertragen werden!
Wieso nur eine SF2 bei Ihrem Versicherer vorliegt, weiß ich nun nicht. Dazu wäre ein Anruf bei der Gesellschaft nötig. Gerne übernehme ich dies und erstelle Ihnen auch das dazu nötige Angebot, da ich selbst Makler bin.
Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen
S.Lukas

Die SF 2 kommt daher, da das KFZ als Zweitwagen angemeldet ist und betrifft die Haftpflicht.
Das ist von Versicherung zu Versicherung teilweise etwas unterschiedlich, daher pauschal etwas schwer zu beantworten. Das muss man eigentlich der Versicherung nur mitteilen. Die sagen dann schon, was sie genau wollen. Am Besten einen KFT-Versicherungsvergleich durchführen -> http://www.der-banker.de/kfz-versicherung.html Da lässt sich nämlich oftmals sehr viel Geld sparen. Oft kommt es auch auf das Alter des Fahrers drauf aun, manchmal Fahrerkreis über 24 etc. Wie gesagt, sehr Abhängig von der jeweiligen Versicheurng etc.

Gruß
Martin