Rentenrückforderung nach dem Tode

Liebe/-r Experte/-in,

wird die gesetzliche Rente (Witwenrente, eigene Altersrente, Rente einer Berufsgenossenschaft) monatlich im voraus oder nachschüssig bezahlt?
Also: Wenn die Rente Ende September überwiesen wird, ist es die Rente für den abgelaufenden Monat September oder schon für Oktober?

Es ist doch so, dass alles was man bekommt, erst nachträglich bezahlt wird und das was man zahlen muss, „darf“ man im Voraus bezahlen - dies ist bei der Rente doch sicher auch so?

Meine Schwiegermutter ist am 27.9. leider verstorben; ihre Renten wurden immer am Monatsende überwiesen: Gestern hat der sog. „Deutsche Post Rentenservice“ den Großteil der lt. Kontoauszug als Oktoberrente bezeichneten Rente als Überweisung zurückgeholt (diese Überweisung hat keiner der bezugsberechtigten Kinder
veranlasst und es wurde auch keine Lastschrift erteilt!)

Wenn man die Rentenbeträge durch 30 Tage teilt und dann auf den zurückgeholten Betrag kommen will, klappts nicht.

Wenn es die Oktoberrenten betrifft, müsste doch der Gesamtbetrag der Renten zurückverlangt werden - ist es aber nicht!

Sind es die Septemberrenten, dann müsste anteilig der Betrag für die 4 Tage (27. - 30.9.) zurückgefordert werden, die sie leider nicht mehr erleben durfte.
Aber dieser Betrag passt auch nicht.

Was ist nun richtig?

Danke und Grüße
Heinz

Hallo Heinz,

Ich kann Dir auf Deine Frage nur eines sicher sagen. Die Rente wird - wie auch das Gehalt - immer am Monatsende gezahlt. Also am 29.10.2010 bekomme ich meine Rente für den Oktober 2010 überwiesen.

Zu Deinem vorgetragenen Fall kann ich leider von der Ferne nichts sagen. Am besten wärs, Du würdest mit den Unterlagen mal zu einem örtlichen Versicherungsamt oder zu einem örtlichen Versichertenältesten gehen und dort fragen. Auf dieser Internet-Seite kannst Du nach den nächstgelegenen Beratungsstellen suchen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share…

Herzliche Grüße

Bernhard Maurer
ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448/

Hallo Bernhard,
danke für die schnelle Antwort.
Ich habe heute schon widersprüchliche Antworten bzgl. vorschüssiger oder nachschüssiger Rentenzahlungen bekommen - ich bin allerdings auch Deiner Meinung: auch die Renten werden wie Gehälter nachträglich bezahlt!
Die Fakten: Tod des Ehemanns (Arbeitsunfall) Dez. 1983 , danach Witwen- und BG-Rente. Eigene BU-Rente ab 1992, dannach ab 1997 Altersrente. Gab es in dieser langen Zeit evtl. einen Wechsel der Zahlungsweise?

Nochmals danke und Grüße
Heinz

Lieber Heinz,

Ja, da gab es sicher einen Wechsel der Zahlungsweise. Diese wurde während der Regierungszeit von Schröder eingeführt. Vorher gab es die Rente immer am Monatsersten für den kommenden Monat.

Herzliche Grüße

Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448

Hallo,
ob die Rente vor- oder nachschüssig geszahlt wurde, hängt vor allem vom Rentenbeginn ab: bei einem Rentenbeginn vor ca. ( hab es nicht ganz genau im Kopf) März 2004 wurde vorschüssig gezahlt, seither nur noch nachschüssig.
Die Rente steht bis zum Ende des STerbemonats zu.
Rufen Sie doch am besten beim zuständigen Rentenversicherer an und fragen Sie nach.
Bitte beachten, wenn die Schwiegermutter noch verheiratet war, für den Schwiegervater die Witwerrente beantragen, das Sterbevierteljahr bekommt er auf jeden Fall, und , falls rechtzeitig beim Postrentenservice beantragt, auch als Vorschuß.
Falls sie verwitwet war, dann hat sie wohl zwei Renten bzogen, eine eigene Altersrente und eine Witwenrente.
Bitte püfen, ob überhaupt der Tod beiden Trägern
( kann auch der gleiche sein, aber immer unter einer
anderen Versicherungsnummer!!!)mitteilen.

Gruß
Marot