Schlüssel für Schließanlage verloren

Hallo zusammen, folgendes Problem.

In dem Haus in dem ich zur Miete wohne, gibt es ein Schließsystem, sodass jeder Mieter mit seinem Haustürschlüssel auch in seine Wohnung kommt. Meine Wohnung allerdings ist die einzige, die ein separates Schloss hat. Das heißt ich habe einen Schlüssel für die Schließanlage um in das Haus zu kommen und einen separaten für die Wohnung. Nun habe ich den Schlüssel für die Schließanlage verloren und mein Vermieter hat keinen Ersatzschlüssel. Als Übergangslösung habe ich nun den Schlüssel einer leerstehenden Wohnung um ins Haus reinzukommen.

Soweit kein Problem bis in die Wohnung wieder jemand einzieht. Mein Vermieter meint nun dass ich im schlimmsten Falle die Kosten für eine neue Schließanlage zu tragen habe.

Ist das rechtens? Ich habe für die Schließanlage keinen Ersatzschlüssel bekommen und die Karte um einen Schlüssel für die Schließanlage nachzumachen sei angeblich verloren.

Danke schon einmal für eure Antworten.

JA ich denke schon das derjenige der den Schlüssel verliert für die Kosten aufkommen muss. Genaueres ist vertraglich festgelegt Ich denke mal das wird auf jeden Fall teuer.

NACHTRAG:

Es gab mal vor Jahren ein Urteil, da hatte ein Mieter seinen Schlüssel beim Rudern versehentlich auf den Grund des Sees versenkt. Der Richter sagte nein zum Komplettaustausch, da Missbrauch sehr unwahrscheinlich. Kommt also darauf an, wo Du ihn verloren hast. Ansonsten hat der Vermieter das Recht zum Austausch.

Wenn Sie eine solch zentralen Schlüssel verlieren, dann kann das in der Tat sehr teuer werden! Lassen Sie sich diese Kostden vom Verwalter darlegen! Ohne Kenntnis des Umfanges der Anlage kann das hier niemand seriös beantworten!

Hallo,

zu Deiner Frage der Rechtmäßigkeit kann ich Dir leider nichts sagen, da ich kein Jurist bin.
Der Rest den Dein Vermieter da beschreibt ist grundsätzlich sein, und nicht Dein Problem!
Schlüssel kann er nachbestellen, eine Ersatz- Sicherungskarte läßt sich zu allen Systemen anfertigen.
Er muss es nur wollen!

D.Ochmann

Hallo, der Vermieter kann lediglich die Kosten für den verloren gegangenen Schlüssel von Ihnen verlangen. Sollte er klagen, wird es wahrscheinlich einen Vergleich geben, bei dem man sich die Kosten teilt.

Moin,
grundsätzlich ist das eine berechtigte Forderung des Vermieters, unabhängig davon, dass er einen Ersatzschlüssel habe oder nachmachen könne.
Durch den verlorenen Schlüssel könnte ja der „Finder“ ins Haus kommen und Schaden verursachen.
Für solche Fälle des Verlusts einen Schlüssels einer Schließanlage kann sich jeder durch eine entsprechende Privathaftpflicht mit absichern.
Der drohende Schaden bzw. der tatsächliche Schaden ist durch den Schadensverursacher zu kompensieren. Also wenn der Mieter Glück hat, nur durch den Austausch eines Schlüssels, wenn er Pech hat, durch den Austausch der Schließanlage.
Da alle Mieter einen Schlüssel haben, müsste durch Herstellerfirma und Schlüsselnummer doch ein Ersatz herbeizuschaffen sein.
Aber das war ja nicht die Frage:
Ja, es ist rechtens, seinen Schaden begleichen zu lassen.
TIPP: Ist es verhältnismäßig? Das klärt dann ein Gericht zB

Hallo,

ich denke mal pech für deinen Vermieter, Du hast nur die Kosten für den Schlüssel zu übernehmen. Allerdings solltest Du dir hier einen Anwalt oder den Mieterschutz zur Hilfe holen, wenn es hart auf hart kommen sollte.

Gruß

Ich hatte auch mal eine Freundin der das passiert ist, sie hat richtig Ärger bekommen! Sie hat es dann aber Gott sei dank über Ihre Haftpflicht regeln können. Sie hat jetzt übrigens Ihren Ersatzschlüssel bei einem Schlüsseldepot eingelagert. Wenn Sie Ihren mal wieder verliert ist wenigstens noch einer greifbar. Die liefern den Schlüssel auch in ganz kurzer Zeit wenn man sich ausgesperrt hat, wens interessiert: www.pinkey.de

Ansonsten drück ich Dir die Daumen dass Du da glimpflich raus kommst!