Hallo Gemeinde,
ich suche ein oder ein paar Urteile, die besagen, das ein Mieter, der einen Schlüssel für die Eingangs und Wohnungstür (Hauptschliessanlage) verloren hat, nicht die Erneuerung der Schlösser bezahlen muß, wenn der eindeutig beweisen kann (Zeugen), das dieser Schlüssel unwiderbringlich abhanden gekommen ist. Somit wäre also der Einbau dieser neuen Anlage nutzlos und nicht notwendig.
Im konkreten Fall geht es um einen Mieter, dem sein komplettes Schlüsselbund mitsamt Wohnungsschlüssel in einen Gulli gefallen ist. Dieser Mieter kann dafür Zeugen benennen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft will jetzt unbedingt neue Schösser einbauen lassen, was der Mieter nicht als notwendig erachtet, da von dem Schlüssel keine Gefahr ausgehen kann.
Wer kennt solche Urteile oder hat mit so einem Fall Erfahrungen gemacht.
Vielen Dank im Voraus
Gruß
roland