verspätete abgabe steuererklärung 2009

Hallo!
Ich habe leider erst gestern festgestellt das man die Steuererklärung für 2009 bis Mai 2010 abgeben muss.
Seither hab ich meine Steuer selbst und „freiwillig“ gemacht und bis dato auch keine Aufforderung vom FA bekommen.
Allerdings bezog ich vergangenes Jahr Krankengeld und so wie ich gelesen habe wäre ich deshalb verpflichtet gewesen die Steuererklärung bis Mai abzugeben.
Kann mir jemand sagen wie hoch sich in so nem Fall die Strafe beläuft?
Ich würde lt. meinen Berechnungen ca.450€ vom FA erstattet bekommen.Oder soll ich´s lieber ganz lassen?
Vorab schon mal Danke

Hallo
Selbst wenn du deine Steuer selbst und freiwillig machst bist du eigentlich meines wissens nach verpflichtet eine zu machen.
Es könnte sein das die dich anschreiben warum du noch keine gemacht hast.
Ist mir im übrigen auch schon passiert ich habe dann beim Finanzamt angerufen und erklärt das ich das nachholen werde und noch ein wenig Zeit brauche . Hat dann auch funktioniert ohne das ich strafe zahlen muss.
LG Mausi123

Hallo,

der Verspätungszuschlag für die verspätete Abgabe darf max. 10% der festgesetzten Steuer betragen, also überschlagen, wieviel Steuern man ev. zahlen müßte (nicht die Erstattung; die festgesetzte Steuer wird mit den Vorauszahlungen der Lohnsteuer über´s Jahr verrechnet).
Aber normalerweise wird nur ein Verspätungszuschlag festgesetzt, wenn die Steuererklärung mehrere Jahre nacheinander verspätet abgegeben wird, also ist es ziemlich unwahrscheinlich, das das Finanzamt einen festsetzt. Eine Steuererklärung lohnt sich meistens, vor allem, wenn man vorher schon weis, daß man was erstattet bekommt, also unbedingt machen! Ich würde die 450 € auf jeden Fall nehmen. :wink:

Viele Grüße,
C.

Hallo!

Ich denke das Sie beim 1 mal noch keine Strafe bekommen, nochdazu wo Sie wahrscheinlich Geld zurück bekommen. Da hat ja der Staat in dieser Zeit provitiert davon.
Allerdings würde ich so bald wie möglich die Steuer einreichen. Vielleicht mit ein paar Worten das Sie es total übersehen haben oder krank waren oder so ähnlich.
Es haben mir auch schon Leute geschrieben die für 2007 die Steuer noch machen mussten.
Also keine Angst.

Gruß
monika61

Legen Sie eine Erklärung dazu warum Sie Ihre Steuer noch nicht abgegeben haben. Das FA ist hier nicht unbedingt so kleinlich.
viel Glück maluzo

Hallo,

…bin kein Experte im Forum.

Grüße

Hallo 1105, hallo liebe Rettungsassitentin,

wenn Du bisher Steuererklärungen abgegeben hast, wird das FA über kurz oder lang auf Dich zukommen und die Steuererklärung anfordern.

Erstelle einfach Deine Steuererklärung ( als Einkommenssteuererklärung und nicht als Lohnsteuerjahresausgleich ) und reiche sie dem FA ein.

Eine Strafe hast Du nicht zu befürchten.

Auch Säumniszuschläge sollten nicht anfallen, da Du ja mit keinen Steuerbeträgen rückständig bist.

Also: Schnell weg zum FA und die Erstattung für etwas schönes verwenden.

Vielleicht einen schönen Urlaub im Thüringer Wald, dem Grünen Herzen Deutschlands.

Ich habe ein wunderschöne und preisgünstige Ferienwohnung, die bestens geeignet ist, einfach einmal auszuspannen.

Näheres: www.haus-sabine-direkt.de

Alles Gute

Stefan Seidel

Hallo,
wenn es zu einer Steuererstattung kommt, wird normalerweise kein Verspätungszuschlag vom Finanzamt festgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

da gibts keine Strafe. Es könnte sein, dass zwischenzeitlich allerdings eine Mahnung mit einer Zwangsgeldfestsetzung kommt. In diesem Fall einfach nicht zahlen und Erklärung sofort einreichen.

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo 1105,

was kann passieren:

* Zwangsgeldfestsetzung
* Festsetzung von Verspätungszuschlägen

Jeder der in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Es ist nicht freiwillig, das wäre ja schön! D.h. nicht noch mehr warten und die Steuererklärung schicken.

Mfg
Michelle

Hallo,

eine Srafe dafür zu zahlen ist mir neu, habe für einen Klienten Steuererklärung ab 2008 gemacht.

Das Finanzamt hat sie nicht angeschriebn, meine Empfehlung, machen sie die jetzt, bevor die nächste fällig ist.

mfg
Angela06

Hallo,
also man muss bis zum 31.05. des Folgejahres seine Steuererklärung abgeben, wenn man dazu verpflichtet ist. Die Abgabefrist beträgt jedoch drei Jahre. Also ist noch etwas Zeit. Strafen werden noch nicht festgesetzt.
Gruß