Bin 48 Jahre. Habe nach 32 Arbeitsjahren betriebsbedingte Kündigung zum 31. Januar 2011 erhalten, E

… im Januar Gehalt 1733, Abfindung am 31.1.2011 50.000, Stuerklasse 5, Mein Jahresbruttoeinkommen in 2010 beträgt 22.717 Euro. Wieviel bleibt von meiner Abfindung übrig nach Abzug Steuer und kann ich in 2011 Geld dazu verdienen (Arbeitslosengeld) ohne das dies Auswirkungen auf meine Abfindung hat. Soll ich auf das Arbeitslosengeld verzichten.

Bei 1.733 EUR + Abfindung fällt eigentlich keine Einkommensteuer an. Da Du aber Steuerklasse 5 bist, hat also Dein Partner noch ein hohes Einkommen. Das muss mit berücksichtigt werden. Schau einfach mal in den Abfindungsrechner von www.abfindunginfo.de oder fordere dort ein Beispiel mit Deinen Zahlen an. Dann lässt sich das genauer sagen. Zuverdienste beeinflussen zwar nicht die Höhe der Abfindung und werden auch nicht darauf angerechnet, können aber zu einem höheren Steuerabzug führen.

Ernst-Erwin