Erbrecht

Hallo.

Ich habe eine etwas komplexere Frage im Erbrecht und hoffe ihr
koennen mir einen Rat geben.

Folgender Fall.

Vor 14 Jahren überredete der Großvater den zweitgeborenen Enkel dazu,
auf seinen Erbteil zu verzichten und dafuer 150.000 DM sofort zu
bekommen. Begruendet wurde dies mit dem Willen des Großvaters, mit
dem uebrige Vermögen eine Stiftung zur Hilfe Querschnittsgeschädigter
ins Leben zu rufen. Der Pflichtteil des damaligen Vermögens belief
sich auf 300.000 DM. Auch der ältere Bruder sollte zugunsten der
Stiftung auf einen Teil seines Erbes verzichten. Dieser Vorgang
(Erbverzichtsvertrag) wurde notariell festgehalten, das Geld im Laufe
eines halben Jahres ausbezahlt. Im Vertrag war keine Begründung des
Verzichts angegeben.
Nach einiger Zeit bekam der zweitgeborene Enkel heraus, das in der
vergangenen Zeit keine derartige Stiftung ins Leben gerufen wurde.
Auch der Bruder verzichtete nicht auf einen Teil seines ihm
zustehenden Erbes. Der Bruder hatte inzwischen eine eigene Baufirma
mit mehreren Angestellten und ein neugebautes Haus. Anzumerken sei
diesbezüglich, daß der Bruder im Baugewerbe völlig unwissend war und
keinerlei Erfahrung hatte. Im Gegensatz zu dem Großvater, der
Architekt, und lange Jahre ein hoher Beamter der städtischen
Bauaufsicht war.

Es drängt sich hier der Verdacht auf, daß der Enkel in böswilliger
Absicht um sein Erbe betrogen wurde. Der Zweck dieses Betrugs war
offensichtlich, genügend Kapital zur Gründung eines
Bauträgergeschäftes zu sichern und sich gegen zukünftige Erbansprüche
abzusichern.

Mittlerweile ist der Großvater verstorben. Das Testament wurde
eröffnet und der Bruder als Alleinerbe eingesetzt.

Kann hier vom Enkel noch mit Erfolg Einspruch eingelegt werden? Zumal
es keinen schriftlichen Beweis für die Erklärung des Großvaters,zur
Gründung einer Stiftung gibt

Danke für eine Antwort

Hi!

So ganz versteh ich das nicht?!?

Gesetzt dem Fall, der Verdacht ist berchtigt, so ist bedauerlich, daß er angelogen wurde, aber…

Er hat doch 50% des Vermögens bekommen! Wieso sollte er nun mehr bekommen, selbst wenn der Großvater bei der Gründung der Firma geholfen hat?!?

Abgesehen davon gibt es ja einen notariellen Vertrag, der die Abmachung bestätigt!

Gruß

Bernd

Hi!

So ganz versteh ich das nicht?!?

Gesetzt dem Fall, der Verdacht ist berchtigt, so ist
bedauerlich, daß er angelogen wurde, aber…

Er hat doch 50% des Vermögens bekommen! Wieso sollte er nun
mehr bekommen, selbst wenn der Großvater bei der Gründung der
Firma geholfen hat?!?

Er hat 50% des Pflichtteils bekommen. Also nur 50% von dem ihm zustehenden 25% des Gesamtvermögens. Gesamtvermögen=1,2Mio. DM.

Abgesehen davon gibt es ja einen notariellen Vertrag, der die
Abmachung bestätigt!

Schon. Aber die Abmachung wurde unter betrügerischer Absicht geschlossen. Was aber nicht zu beweisen ist.
Man muß noch dazu anmerken, daß der Vater der beiden Brüder in Folge einer Querschnittslähmung gestorben ist.

Trotdem vielen Dank fuer die Antwort

Gruß

Bernd

Er hat 50% des Pflichtteils bekommen. Also nur 50% von dem ihm
zustehenden 25% des Gesamtvermögens. Gesamtvermögen=1,2Mio.
DM.

Oops… dann wird´s klarer ;o)

Abgesehen davon gibt es ja einen notariellen Vertrag, der die
Abmachung bestätigt!

Schon. Aber die Abmachung wurde unter betrügerischer Absicht
geschlossen. Was aber nicht zu beweisen ist.
Man muß noch dazu anmerken, daß der Vater der beiden Brüder in
Folge einer Querschnittslähmung gestorben ist.

Daß unter den Bedingungen die Abmachung nichtig ist, dürfte unstrittig sein. Schwieriger wird natürlich die Beweislast!

Steht etwas von der Spende im Vertrag geht´s ja noch, ansonsten würd ich aber auch vor Gericht gehen!

erstens zählen vor Gericht (auch wenn jetzt alle Anwälte schreien ;o))) nicht „nur“ die Fakten, sondern auch die Einschätzung des Richters!

zweitens werden ein Großteil der Prozeße nicht ausgefochten , sondern enden im Vergleich!

drittens kann es ja dann durchaus soweit kommen, daß der Bruder „nachgibt“ und zumindest von sich aus ein Angebot macht!

viertens kann man dem Bruder auch etwas „in den Hintern“ treten, denn imho dürfte hier ja wohl ein Straftatbestand vorliegen (Erbschleicherei?!?)

fünftens würd ich aus Prinzip nicht klein beigeben ;o)

Kommt natürlich drauf an, ob sich der Bruder einen Prozeßverlust leisten kann, aber dann würd ich zum Anwalt gehen! Maybe kommt es dann sogar ohne Gericht zu einem Vergleich, denn eines ist objektiv klar: Wenn er auf das Angebot einging, mußte er einen Grund dafür gehabt haben und da der Richter dies weiß gibt es imho Chancen!

Naja…meine Sicht, aber für den Rest gibt´s ja Anwälte ;o))

Bernd