Hallo.
Ich habe eine etwas komplexere Frage im Erbrecht und hoffe ihr
koennen mir einen Rat geben.
Folgender Fall.
Vor 14 Jahren überredete der Großvater den zweitgeborenen Enkel dazu,
auf seinen Erbteil zu verzichten und dafuer 150.000 DM sofort zu
bekommen. Begruendet wurde dies mit dem Willen des Großvaters, mit
dem uebrige Vermögen eine Stiftung zur Hilfe Querschnittsgeschädigter
ins Leben zu rufen. Der Pflichtteil des damaligen Vermögens belief
sich auf 300.000 DM. Auch der ältere Bruder sollte zugunsten der
Stiftung auf einen Teil seines Erbes verzichten. Dieser Vorgang
(Erbverzichtsvertrag) wurde notariell festgehalten, das Geld im Laufe
eines halben Jahres ausbezahlt. Im Vertrag war keine Begründung des
Verzichts angegeben.
Nach einiger Zeit bekam der zweitgeborene Enkel heraus, das in der
vergangenen Zeit keine derartige Stiftung ins Leben gerufen wurde.
Auch der Bruder verzichtete nicht auf einen Teil seines ihm
zustehenden Erbes. Der Bruder hatte inzwischen eine eigene Baufirma
mit mehreren Angestellten und ein neugebautes Haus. Anzumerken sei
diesbezüglich, daß der Bruder im Baugewerbe völlig unwissend war und
keinerlei Erfahrung hatte. Im Gegensatz zu dem Großvater, der
Architekt, und lange Jahre ein hoher Beamter der städtischen
Bauaufsicht war.
Es drängt sich hier der Verdacht auf, daß der Enkel in böswilliger
Absicht um sein Erbe betrogen wurde. Der Zweck dieses Betrugs war
offensichtlich, genügend Kapital zur Gründung eines
Bauträgergeschäftes zu sichern und sich gegen zukünftige Erbansprüche
abzusichern.
Mittlerweile ist der Großvater verstorben. Das Testament wurde
eröffnet und der Bruder als Alleinerbe eingesetzt.
Kann hier vom Enkel noch mit Erfolg Einspruch eingelegt werden? Zumal
es keinen schriftlichen Beweis für die Erklärung des Großvaters,zur
Gründung einer Stiftung gibt
Danke für eine Antwort