Gewährleistung Umwälzpumpe Haus

Hallo zusammen,

wir haben uns vor 3 Jahren ein neues Haus gekauft. Nun ist die Umwälzpumpe defekt. Nun meine Frage: Die Gewährleistung lt. Notarvertrag beträgt 5 Jahre. Was ist in dieser alles inbegriffen? Auch die beweglichen Teile wie die Umwälzpumpe oder greift diese nur bei Baumängeln?

Hallo,
normalerweise erstreckt sich die Gewährleistung nur auf bauliche Mängel, es sei denn, es wurde ausdrücklich auch auf bewegliche Teile Garantie gegeben. Andererseits greift hier natürlich die normale Gewährleistung beim Kauf eines Gegenstandes, in diesem Fall die Umwälzpumpe. Die hat die Baufirma ja auch irgendwo beschafft und Unterlagen darüber. Müßte man nachsehen, befürchte aber, die Garantie ist abgelaufen.
Freundliche Grüße

Hallo, Tut mir leid, die Frage kann ich nicht beantworten. Gruss Det

Da kann ich leider nichts zu sagen

Meiner Meinung gilt der Notarvertrag nur für Baumängel.