Welche Kriterien muß ich erfüllen um nebenberuflich als Immobilienmakler tätig zu sein.
Welche Kriterien muß ich erfüllen um nebenberuflich als:Immobilienmakler tätig zu sein.
- Sie müssen das Gewerbe bei der Gemeinde anmelden
- Sie brauchen einen so genannten Maklerschein gemäß
Paragraph 34 Abs.C Makler und Bauträgerverordnung - Sie sollten sich über die Haftung bei falschen
Aussagen im Klaren sein und hierfür eventuell eine
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen - auch wenn sie die Tätigkeit nur nebenberuflich
ausüben wollen, so empfehle ich Ihnen dringend,
sich hierfür geeignete Fachkenntnisse anzueignen.
Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie
können bei einem renommierten Maklerunternehmen
beginnen oder Sie besuchen einen Lehrgang bei der
Industrie- und Handelskammer, darüber hinaus werden.
auch Lehrgänge von dem Immobilien Verband
Deutschland (IVD) angeboten.
Ich wüde mich freuen, wenn Ihnen diese Antworten helfen. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Peter Baumgarten