Hallo liebe Mitglieder und Experten
nehmen wir an, Patient A ist seit dem 28.Oktober 2010 AU. Inzwischen erhält er Krankengeld hat auf dringenden Rat der psychosomatischen Fachärztin seinen Job gekündigt. Diese hatte unseren Patienten mächtig an die Wand gedrückt, woraufhin er sich weiterhin von seinem Hausarzt behandeln ließ und mittlerweile über eigene Bezahlung eine Psychotherapie begonnen hat, bei einem Therapeuten ohne Kassenzulassung. Alle anderen haben Wartelisten bis zu einem halben Jahr auf die sich unser Patient schon hat eintragen lassen. Letzter Arztbesuch war am 03.01. und die AU wurde durch den Hausarzt verlängert (Zahlschein der GKV) und das Bemühen des Patienten seine Probleme schnellstmöglich in den Griff zu bekommen, durch eigene Initiative wurde durch den HA positiv aufgenommen. Nun teilt die GKV dem Patienten heute via Telefon mit, dass sie ihn ab dem 16.01.2011 wieder für arbeitsfähig schreibt nach Rücksprache mit dem medizinischen Dienst, die Krankengeldzahlung ab dem Datum einstellen wird, und rät dem Patienten sich doch dringend am 17.01. arbeitslos zu melden.
Meine Fragen hierzu:
Wir kann der Medizinische Dienst nach Aktenlage entscheiden? Es hat hier keinen Termin mit dem Patienten gegeben? Soweit bekannt, gab es auch keine Entbindung der Schweigepflicht gegenüber dem Medizinischen Dienst. Woher nimmt dieser dann seine Einschätzung?
Wenn die schriftliche Erklärung der KV vorliegt wird unser Patient Widerspruch einlegen, muss er sich trotzdem am 17.01.2011 beim Arbeitsamt melden?
Ist ein neuer Besuch beim Hausarzt notwendig bezüglich des Widerspruchs?
Ist weiterhin ein neuer Termin beim Facharzt notwendig um die AU weiterhin zu attestieren, obwohl Hausarzt und Therapeut im gegenseitigen Kontakt stehen?
Kann unser Patient selbst beim Medizinischen Dienst eine Nachprüfung verlangen mit einer entsprechenden persönlichen Anhörung?
Zunächst fällt es schwer die entsprechenden Entscheidungen nach zu vollziehen, zumal der Krankengeldbezug noch nicht so lange währt und der Patient hier bemüht ist auch durch eine selbst finanzierte Therapie schnellstmöglich in die Arbeitswelt zurück zu kehren. Kontakt mit der KV hat regelmäßig fast einmal pro Woche bestanden in Telefonischer Form.
Ich würde mich freuen wenn auch die Spezialisten auf diesem Gebiet hier Hilfestellung gegen könnten, auch wenn über dieses leidige Thema schon oft geschrieben wurde aber jeder Fall natürlich einzigartig in seinen Begebenheiten ist, dass man oft nicht alle Antworten auf die Fragen findet, die man hat. Ich bedanke mich bei Euch im Voraus für Eure Hilfe.