Nachversicherung gesetzliche Krankenkasse AOK

Hallo!

Folgende Situation: Ich habe mich Mitte November exmatrikuliert und mich daraufhin eine Woche später arbeitslos gemeldet. Die Exmatrikulation lief nun aber nachträglich rückgängig zum 30.09.2010 (damit das neue Wintersemester nicht mehr zu meinen Semestern gezählt wird). Nun hat sich die Krankenkasse fast zwei Monate später überlegt, dass ich ja nur bis zum 30.09. als Studentin versichert war und dann erst ab 23.11. über die Arge und will mich jetzt für diesen Zwischen-Zeitraum nachversichern in der sogenannten „freiwilligen Krankenversicherung“, die mich dann mind. 140€ pro Monat kosten würde, sprich ich müsste knapp 250€ nachzahlen. Ich habe in diesem Zeitraum zwar gearbeitet, aber das war eine geringfügige Beschäftigung (400€) und da zahlt man ja keine Sozialversicherungsbeiträge. Weiß jemand, ob das einfach so geht im Nachhinein und ob mich die AOK einfach so dazu „zwingen“ kann? Denn wie gesagt, noch habe ich keinen Job gefunden und lebe von 359€ Hartz4, aber das ist der Krankenvers. natürlich egal, wie ich nun an das Geld komme… Ich wäre für jede Antwort sehr dankbar!

Hallo,

die Tatsachen, die sie beschreiben sind jedem der bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist weit genug im Vorfeld bekannt. Es ist jetzt nicht ganz fair sein Unvermögen auf die Kasse zu schieben.
Da eine Versicherungspflicht besteht, handelt die Kasse völlig richtig.
Ebenfalls können sie ihr nicht vorwerfen, dass sie rückwirkend abgemeldet wurden. Eine Kasse muss sich mühsam alle benötigten Infos zusammensuchen, die ihr der Kunde nicht rechtzeitig gibt wozu er per Gesetz eigentlich verpflichtet ist. Von daher dauern Prüfverfahren ab und an auch mal etwas länger.

Wie gesagt, die Kasse handelt absolut richtig. Sie können sich gern bei anderen Kassen rückversichern und bekommen überall die gleich Auskunft.

Viele Grüße
Christoph

Hallo,

sofern kein Anspruch auf FAmilienversicheurng besteht (verheiratet? oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet?), ist die Vorgehensweise von der AOK mit 140,00 Euro rückwirkend korrekt und es gibt leider keine Alternative.
Für Personen ohne Einkünfte kein geringer Beitrag, allerdings für eine Vollversicherung in Deutschland aus Sicht der Versicherung auch nicht gerade kostendeckend.
Rückwirkende Beitragsnachforderungen sind immer ärgerlich aber ich vermute mal, dass Sie die AOK nicht zeitnah informiert haben…

Gruß
Olaf

hallo,

erstmal hat die aok es richtig entschieden muss ich dir leider sagen.
die exmatrikulation ist bindend und da ALG II erst ab november gezahlt wird besteht eine versicherungslücke.

frage an die AOK: was ist mit der weiterversicherung von studenten im examen (beitrag in dem fall 97€)??
die kann man nach abschluss studium für höchstens 6 monate wählen.

hoffe somit ist dir ein bisschen geholfen

Hallo,
die AOK ist eine gesetzliche KK und ist somit an gesetzliche Grundlagen gebunden. D.h. die KV für Studenten endet mit der Exmatrikulation zum Semesterende und somit zum 30.9.2010. Und 140,- € im Momant sind auch nicht soviel, wenn du überlegst, dass 1 Tag Krankenhausaufenthalt die Kasse je nach Krankenhaus zwischen 300 und 500 € kostet. Um eine für dich tragbare Lösung zu finden, kommt es m. E. bei dir darauf an, ob du in diesem Zwischenzeitraum Leistungen der KK in Anspruch genommen hast (Arztbesuch, Zahnarzt etc.). Ist das nicht der Fall, hätte die AOK aus meiner Sicht und bei einer entsprechenden eidesstattlichen Erklärung deinerseits die Möglichkeit eine Kulanzregelung für dich zu treffen, nämlich die Versicherung in dem Zwischenzeitraum ohne Leistungsanspruch und Beitragszahlung Ruhen zu lassen.

Diesen Weg würde ich versuchen; ergänzt um die Bemerkung, dass du derzeit nicht in der Lage bist, diesen Beitrag zu zahlen.

VG
ayro

Nein, diese Tatsachen waren mir nicht bekannt. Wären sie es gewesen, hätte ich meine Frage hier wohl nicht gestellt.
Ich danke Ihnen für die Antwort und dass Sie sich die Zeit genommen haben.

Nein, Anspruch auf Familienversicherung besteht leider nicht. Da habe ich mich gleich bei der AOK drüber informiert.
Ja, es war mein eigenes Verschulden, dass ich die AOK nicht rechtzeitig von mir aus informiert habe. Aber es war nicht böswillig gemeint, sondern einfach nur aus der Unwissenheit heraus, weil bei mir bisher immer alles automatisch lief, sämtliche Änderungen des Arbeitgebers etc. Daher wusste ich es nicht besser.
Nun gut, dann werde ich wohl in den saueren Apfel beißen müssen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Hallo:

eine bittere Pille, da hilft nur mit der Kasse sprechen Stundung Ratenzahlung. helfen kann nur die Kasse.
Gruß

Liebe Anna,

vielen Dank für deinen hilfreichen Tip mit dem Examenstarif. Den kannte ich gar nicht und habe noch nie etwas von dieser Möglichkeit gehört. Ich habe zwar bei der AOK persönlich vorgesprochen und gefragt, ob es wirklich keine andere Alternative gibt und es hieß, das wäre die einzige Möglichkeit, aber vielleicht lässt sich ja doch noch was machen, wenn ich die KV gezielt auf den Examenstarif anspreche. Einen Versuch wäre es allemal wert.
Wie gut kennst du dich denn mit diesem Tarif aus? Weißt du vielleicht, ob man diesen rückwirkend überhaupt abschließen kann?
Ich danke dir für deine Hilfe!

Danke für deinen Rat Ayro!
Leider befürchte ich, dass dieser Weg rein gar nichts bei der Versicherung bewirken würde, denn ich habe sofort meine finanzielle Situation dargestellt, habe aber lediglich die Antwort bekommen, dass die KV keine andere Möglichkeit hat, als dieses Geld einzufordern und es dabei nicht die „Sorge“ der KV ist, wie ich das finanziere. Man könnte sich lediglich (aber auch nur vielleicht) auf eine Ratenzahlung einigen.
Im übrigen ist das, was du ansprichst genau das, was so bitter ist: ich habe in diesem Zeitraum keinerlei ärztliche Leistungen, keine Kontrolltermine, keine Routine-Untersuchungen, einfach gar nichts in Anspruch genommen.
Inwiefern könnte die Kasse die Versicherung ruhen lassen? Also weißt du, ob diese Möglichkeit gesetzlich geregelt ist? Denn als ich bei der K.kasse nachgefragt habe, hieß es immer nur, es gebe keine andere Möglichkeit und dass die vom Gesetzgeber verpflichtet sind, so zu handeln. Kein Wort über Alternativen oder sonstige mögliche Wegen.
Vielen Dank für deinen Tipp!

Hallo,
diese Regelung mit dem beitragsfreien Ruhen der Versicherung ist nicht gesetzlich hinterlegt. Ich war bei einer Ersatzkasse beschäftigt und da ist man kulanzmässig bei relativ kurzen Zeiträumen so verfahren, vor allen Dingen dann, wenn abzusehenb war, das die Beitragszahlung für diesen Zwischenraum mit Schwierigkeiten verbunden war und ein evtl., Mahnverfahren etc. do9ch wieder höhere Kosten verursacht hätte. Aber das regelt jede KK individuell, die einen sind großzügig, die anderen wie deine AOK sieht das enger. Da kann man relativ wenig machen. Es i8st halt die Frage, wie weit sie für die paar Euro gehen und ob sie das ganze Mahnverfahren bis zur Zwangseintreibung durch den Gerichtsvollzieher durchführen, denn das kostet auch Zeit und Geld.

Ich würde an deiner Stelle an den Chef deiner AOK einen ganz lieben Brief senden und ihn ganz höflich bitten (natürlich mit der ausdrücklichen Bestätigung, dass du keine Leistungen in Anspruch genommen hast), dass sie dich in dieser Zwischenzeit beitragsfrei stellen oder zumindest in der Höhe etwas zurückgehen. Sollte dies nichts bringen, musst du in den saueren Apfel beissen und dir für die Zukunft (z. B. wenn du nach dem AA marbeitest)überlegen, ob diue AOK für dich die beste gesetzliche KK ist.
Viel Glück
ayro

das ist kein wirklicher tarif, es sieht so aus dass der gesetzgeber gesagt hat: studenten die aus der versicherung fallen wegen 14.Fachsemster oder 30 Lebensjahr, dürfen wenn sie gerade ihren abschluss machen noch für 6 monate (1semester) zum examenstarif versichert werden.

Hallo,

das Problem ist: In Deutschland muss man versichert sein. Ist die Versicherungslücke kleiner als einen monat, kann der so genannte „nachgehende Leistungsanspruch“ gelten; da deine Vers.lücke aber größer als einen monat ist, musst du dich in der zwischenzeit selbstversichern.

Wenn eine kostenfreie Familienversicherung über Ehemann oder Eltern nicht mehr geht (über 23 Jahre alt?!) dann muss man sich freiwillige versichern.

Solltest du dich bei deiner Krankenkasse nicht melden, müssen die dich in die Höchststufe (ca. 600 eur)einstufen und zur Not wird das per gesetz einfach durchgeführt… „von Amts wegen.“

Wohl oder übel: Die AOK hat recht.

Vielleicht kannst du rückwirkend vom Jobcenter (oder ARGE oder woher auch immer ALG II (Harzt IV) gezahlt wird) einen zuschuss für die Krankenversicherung, die du jetzt nachzahlen musst, bekommen.

Fragen kostet ja nichts.

Viel Glück!