Hallo!
Folgende Situation: Ich habe mich Mitte November exmatrikuliert und mich daraufhin eine Woche später arbeitslos gemeldet. Die Exmatrikulation lief nun aber nachträglich rückgängig zum 30.09.2010 (damit das neue Wintersemester nicht mehr zu meinen Semestern gezählt wird). Nun hat sich die Krankenkasse fast zwei Monate später überlegt, dass ich ja nur bis zum 30.09. als Studentin versichert war und dann erst ab 23.11. über die Arge und will mich jetzt für diesen Zwischen-Zeitraum nachversichern in der sogenannten „freiwilligen Krankenversicherung“, die mich dann mind. 140€ pro Monat kosten würde, sprich ich müsste knapp 250€ nachzahlen. Ich habe in diesem Zeitraum zwar gearbeitet, aber das war eine geringfügige Beschäftigung (400€) und da zahlt man ja keine Sozialversicherungsbeiträge. Weiß jemand, ob das einfach so geht im Nachhinein und ob mich die AOK einfach so dazu „zwingen“ kann? Denn wie gesagt, noch habe ich keinen Job gefunden und lebe von 359€ Hartz4, aber das ist der Krankenvers. natürlich egal, wie ich nun an das Geld komme… Ich wäre für jede Antwort sehr dankbar!