Unverlangtes Paket mit Nachnahme

Heute sollte mir ein Paket zugetellt werden, welches knapp 200 Euro per Nachnahme kosten sollte. Ich war nicht zuhause und so wurde das Paket erstmal bei der Post eingelagert.
Die Sache ist nur die: ich habe nichts bestellt. Und schon gar nicht per Nachnahme.
Ich war bis jetzt noch nicht bei der Post um näheres (zB den Absender des Paketes) herauszufinden, aber das ganz macht mich stutzig.
Ist es eine gängige Betrugsmasche unverlangt Pakete zu verschicken und eine teure Nachnahmegebühr zu verlangen?
Darf ich OHNE ZU BEZAHLEN schon mal in das Paket hereingucken bei der Post? Ich habe keine Ahnung, was mir geschickt wurde.

hallo,

also um betrug handelt es sich sicherlich nicht …hast du vielleicht ein neues handy bestellt -welches vielleicht soviel zuzahlung hat ?

an deiner stelle würde ich zur post fahren und dort nach dem absender fragen …vergiss aber deinen personal ausweis und die paketkarte nicht —den ohne ausweis bekommst du weder das paket noch ne auskunft .

und dann kannst du die annahme verweigern und das paket geht zurück an den absender --ps reinschauen darfst du nicht ausser du bezahlst es vorher…lieben gruss nancy

Hallo,
die werden dich nicht hinein sehen lassen soviel ist klar. Lass es einfach dort wo es ist es wird dann zurück geschickt an den Absender.
Du brauchst nicht zu tun.
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

danke sehr für deine antwort. ich denke, ich werde das paket zurückgehen lassen. es ist nur ärgerlich, dass ich extra zur post muss.
ich habe definitiv nichts bestellt. per nachnahme sowieso noch nie. außerdem habe ich seit ca. 5 jahren eine andere adresse, als die, wo das paket ankam.

sorry, aber da kenn ich mich nicht mit aus.
Würde aber sagen, das wenn Du nichts bestellt hast, mußt du das Paket auch nicht annehmen.
Wäre nicht schlecht in Erfahrung zu bringen, wer dir etwas schicken möchte!
200€ Nachnahme ist schließlich kein Pappenstiel!

Guten Tag,

die Post darf Sie definitv nicht in das Paket hineingucken lassen. Das wäre ein Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis, dessen Ausübung die Post zu überwachen hat, so lange die Sendung sich in deren Herrschaftsbereich, sprich: im Depot befindet.

Wenn Sie das nicht bestellt haben, lassen Sie die 7-tages-Aufbewahrungsfrist verstreichen und das Paket geht an den Absender zurück. Die Nachnahmegebühren fallen trotzdem an. Die muss zuerst der Absender bezahlen, sonst behält die Post das Paket ein. Das wird der Absender auf keinen Fall tun, wenn da etwas für 200 Euro drin ist. Daher kann es passieren, dass Sie eine Rechnung bekommen, wo Sie aufgefordert werden, wenigstens die Fehlgeschlagene Lieferung zu bezahlen. Dies werden Sie natürlich nicht tun. Sie erklären, dass Sie keinen Kaufvertrag mit Ihm abgeschlossen haben.
Dann ist der in der Beweispflicht, der von Ihnen die Abnahme und Bezahlung der Sache fordert: Wann ist Wie eine Willenserklärung für den Kauf der Sache im Wert von 200 Euro zugegangen?

Und in dieser Zeit müssen Sie NIX befürchten. Eine Anzeige wegen Betruges setzt voraus, dass Sie den Verkäufer betrügen wollten. Bei einer Nachnahmelieferung ist das aber schwer zu beweisen. Auch einen Vorsatz wird sich hier nicht konstruieren lassen.

Cool bleiben, abwarten, nix machen ist also die Devise.

Viele Grüße

Benedikt