Ladendiebstahl

Hallo,ich wurde heute beim Ladendiebstahl durch einen Detektiv erwischt und bereue es zutiefst .Der Warenwert betrug 1,75€. Er forderte mich auf ihm ins Büro zu folgen.Ich hab den Diebstahl natürlich sofort zugegeben .Es wurde ein Protokoll gefertigt und mir gesagt das es an die Polizei weitergeleitet wird und ich Post bekomme. Wie geht es dann weiter? was kommt auf mich zu? womit muß ich rechnen? Fangprämie mußte ich keine zahlen,aber kann das noch kommen oder war dafür der Warenwert zu gering ?
Vielen Dank schon mal

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War es das erste mal, dass Du erwischt wurdest ? Das ganze wird nicht verfolgt und Du wirst normalerweise einen Einstellungsbescheid bekommen.

Ja es war das erste mal ,aber kann es sein das ich noch eine Fangprämie an das Geschäft zahlen muss?

Normalerweise verlangen die bestohlenen Betriebe Bearbeitungsgebühren zwischen 50 und 100 Euro

Also kann es sein das ich die Fangprämie noch zahlen muß? Soweit mir bekannt ist muß man die sofort im Laden zahlen

… das kommt meistens von der Zentrale des Geschäftes. Er werden 50 oder 100, € sein…

[Beitrag editiert - www Team]

Fangprämien gibt’s gar nicht !
Es gibt Bearbeitunskostern und die können noch kommen. Es kommt halt eine Rechnung !
Gut, wenn das alle zuhause mitbekommen :blush:

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Moin,

ob Du eine „Fangprämie“ zahlen musst, hängt von den Umständen ab. Es kann sein aber auch nicht.

Sehr viel wahrscheinlicher ist ein Hausverbot für ein Jahr.

Gruß Volker

Hallo,

wenn die Forderung korrekt ist, kann sie auch später noch durch Rechnung geltend gemacht werden:
http://www.rechtslexikon.net/d/ladendiebstahl/ladendiebstahl.htm
Ggf. kann es wichtig sein, ob es im Laden einen deutlichen Aushang zu den Kosten bei Ladendiebstahl gab,

Gruß
RHW