Quark! Makler können weder Käufer noch Verkäufer zu etwas zwingen. Das geht ja schon Richtung Erpressung!
Was er allenfalls kann, ist - dies aber nur wenn es ausdrücklich vereinbart ist - eine so genannte Aufwandsentschädigung von Ihnen verlangen, wenn Sie einen kaufbereiten Kunden ablehnen oder die Verkaufsabsicht innerhalb der Vertragslaufzeit aufgben. Voraussetzung wäre allerdings, er könnte zum vereinbarten Preis vermitteln.
Wenn Sie Ihre unrühmlichen Erfahrungen weitergeben wollen, dann können Sie dies neuerdings auf immoobserver.com, ein Bewertungsportal für Makler, tun. Wenn es sich beim Makler um einen handelt, der in einem Verband organisiert ist, können Sie diesen zudem dort unter Angabe des „Vergehens“ melden. Dann gibts von dort u.U. einen auf den Deckel. Geht ja so nicht, mit falschen Behauptungen (wenn Sie denn falsch sind. s. Aufwandsentschäädigung)
Wenn noch Fragen sind, nocheinmal melden !