Inwiefern hat man, nach der Kündigung AG-seitig, während der Probezeit innerhalb einer Krankschreibung, das Recht auf Lohnfortzahlung?
Der Arbeitgeber muss nur bis zum letzten Tag der Beschäftigung zahlen, auch wenn die Krankschreibung darüber hinaus geht. Insofern besteht zumindest gegen den Arbeitgeber kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zum Ende der Krankheit.
Ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit müsste (unabhängig vom Gesundheitszustand) die Agentur für Arbeit ihre Zahlung aufnehmen, vorausgesetzt, man meldet sich arbeitslos.
Gruß
Frage bitte bei Deiner zuständigen Gewerkschaft nach, womöglich gibt es tarifliche Regeln.
Roland
Inwiefern hat man, nach der Kündigung AG-seitig, während der
Probezeit innerhalb einer Krankschreibung, das Recht auf
Lohnfortzahlung?
sicherlich nur bis zum Kündigungsdatum