Versicherung während Praktikum Umschlung

Hallo,

ich bin derzeit 24 Jahre halt und habe eine abgeschlossene Ausbildung zum Industriekaufmann.
Ich habe mich nach meinem Zivildienst dazu entschieden eine Umschulung als Heilerziehungspfleger anzustreben.

Dafür benötige ich noch 3 Monate Vorpraktikum.

Meine Frage ist nun, wie ich mich in diesen 3 Monaten Krankenversichern muss? Diese 3 Monate zählen ja noch nicht wirklich zur Ausbildung.

gehalt werde ich in den 3 Monaten voraussichtlich nicht beziehen. (ist noch in klärung)

Hallo,
entscheidend ist natürlich ob ein Gehalt bezahlt wird und in welcher Höhe. Falls über 400,- EUR mtl. dann sowiese Versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Vorpraktikas sind bei eingeschriebenen Studenten extra zu beurteilen. Ich unterstelle, dass Sie bei einer Umschulung zum Heilerziehungspfleger nicht an einer Hochschule immatrikuliert sind. Ansonsten ginge eine beitragsfreie Familienversicherung bei der Ehefrau, bei den Eltern nicht. KV und PV-Schutz muss jedoch vorhanden sein, deshalb gibt es die sogenannte freiwillige Krankenversicherung zu einem Mindestbeitrag (mtl. ca. 140 EUR). Einfach mal bei Ihrer letzten gesetzlichen Krankenversicherung anrufen und fragen.
Grüße

Die sicherste und kompetenteste Antwort hierzu erhalten Sie direkt bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Diese beraten Sie unabhängig.

Sorry, das ist eine Frage für einen SOZIALversicherungsexperten.

Guten Tag.

Vorab: Ich bin kein Sozialversicherungskaufmann oder Verwaltungskaufmann und empfehle Ihnen deshalb den einfachsten Weg zu gehen, nämlich bei Ihrer Krankenversicherung anzurufen und dort zu fragen.

Wenn Sie ein Gehalt beziehen werden, dann werden Sie auf jeden Fall mit eigenem Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden.
Wenn Sie kein Geld während des Praktikums bekommen, dann wäre eine Familienversicherung zu prüfen oder wenn Sie in Bezug von ALG I oder ALG II kommen dann werden Sie durch die Arbeitsagentur versichert werden.

Viele Grüße vom Versicherungsexperten aus dem Saarland
Claude Burgard
Versicherungsmakler
www.burgard-versicherungen.de

Hi

Sorry da kann ich nicht helfen mit krankenversicherung wärst du bei den sozialversicherungskaufleuten sicherlich besser aufgehoben. Tut mir leid

Hallo,
verbindliche Auskunft (und auch die Prüfung) liefert die aktuelle Krankenversicherung. Die haben z.B. auch Studenten- bzw. Schülertarife für diese Zeit. Evtl. kommt sogar der Rückfall in die Familienversicherung über die Eltern in Frage.
Viele Grüße
Andreas

Das ist von Deinem Alter abhängig, und von der Höhe der Vergütung.
Unter 25 Jahre kannst Du Dich über Deine Eltern (sofern gesetzl. versichert) kostenfrei mitversichern lassen, wenn die Vergütung unter 325 € liegt.
Evtl. greift auch bei einer Praktikumsvergütung von bis zu 400 € die geringfügige Beschäftigung. D. h. der Arbeitgeber allein bezahlt Pauschalbeträge zur Krankenversicherung. (Rücksprache halten)

Hallo,
bis zum 25 Lebensjahr könntest du in der Familienhilfe bei einem Elternteil kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden. Wie bzw. wo bist du z.Zt. versichert ? Ggfs. freiwillige Weiterversicherung als Stellenloser oder Arbeitssuchender bei einer gesetzlichen KK; bei der PKV könnte es teuerer sein.

VG
ayro

Hallo,

Im schlimsten Fall 150 € als freiwillig Versicherter.Gruß

Da du über 23 Jahre alt bist, kannst du dich leider nicht mehr kostenfrei familienversichern. Auch die Verlängerung der Familienversicherung auf Grund des Zivildienstes - wenn das möglich wäre - ist schon abgelaufen.

du musst dich in der Zeit selber versichern und selber dafür zahlen. Bekommst du Leistungen vom Arbeitsamt, übernimmt das Amt die Kosten; davon gehe ich aber nicht aus, es sei denn du lebst in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG II Bezug.

monatlich kostet dich das um die 140 EUR… aber darum kommst du leider nicht.

Es sei denn, dein Arbeitgeber belohnt dein praktikum mit über 400 EUR mtl. - dann ist die Beschäftigung versicherungspflichtig und du wärst darüber versichert.

Viel Spaß beim Praktikum!

Eigentlich sollte dir dein Arbeitgeber da weiterhelfen können. Wenn du arbeitest, musst du auch verichert sein. In wie weit das vom Arbeitgeber geregelt wird oder du dich darum kümmern musst, kann auf jeden Fall dein Arbeitgeber dir sagen. Eventuell findest du zusätzliche Infos auch unter http://www.gesetzlichekrankenversicherung-ueberblick.de

Deine Absicherung:

  1. zuerst auf dem Einwohnermeldeamt anmelden. Dort erhältst Du alle Informationen.
  2. danach auf dem Arbeitsamt melden
    Nun kann geklärt werden, ob Du versicherungspflichtig bist oder nicht.
    Wenn ja, dann die Krankenkasse, wo Du zuletzt bei Deiner Mutter versichert warst.
    Wenn nein, dann freiwillig in eine Krankenkasse oder in eine private Krankenversicherung.
    Dein Kind:
    Bei Dir in der Familienversicherung, oder privat in einer Krankenversicherung.
    Dein Mann:
    Sollte eine Auslandskrankenversicherung aus der USA mitbringen, damit er bis zur Klärung seines
    Status als Versicherter in Deutschland abgesichert ist. (Ausländerbehörde)
    Auch gibt es eine Krankenversicherung für Ausländer zum begrenztem Aufenthalt in Deutschland.

Eine Strafe / Ordnungsgeld dürfte bei den geschilderten Umständen nicht erhoben werden.

Herzlich Willkommen in Deutschland

Hallo,
die vorhergehende Antwort war ist leider ein Irrläufer und war nicht für Dich bestimmt.
Dein Fall ist relativ einfach.

Du hast die Möglichkeit Dich für die 3 Monate bei Deinen Eltern mit zu versichern (Familienversicherung)
Dazu ist ein Antrag notwerndig.

Viele Grüße
Jochen Seidel