Kkasse

hallo,
eine allgemeine frage -
hat man generell einen anspruch auf vorbeugende maßnahmen oder leistungen von der kk - wann hat man anspruch und muss man generell vorher zum arzt - wo kann man das nachlesen
gruss und dank fritz

Hallo,

ja, Sie haben Anspruch auf Gesundheitsförderungsmaßnahmen . Welche Gesundheitsförderungsmaßnahmen Ihre Kasse zur Verfügung stellt und in welchem Umfang erfahren Sie direkt von dieser.

Schriftlich niedergelegt ist das in der Satzung der Kasse und im Gesetz.

MfG
Thomas Heinold

Hallo,

um was für eine vorbeugende Maßnahme soll es sich handeln? Da gibt es verschiedene. Anspruch hat man immer nur darauf, wenn diese medizinisch sinnvoll sind. Nachlesen kann man dies in den verschiedenen Rundschreiben die vom Spitzenverband Bund herausgegeben werden. Aber bitte wenden Sie sich mit dieser Frage an einen Kollegen aus der Leistungsabteilung, da ich mich besser im Beitragsbereich auskenne.

MfG

Hallo Fritz,
es gibt grds. Leistungen zur Früherkennung oder Vorsorge von Krankheiten von der Krankenkasse. Die Leistungen erbringt immer nur ein Arzt. Diese Leistungen sind konkret in Richtlinien beschrieben, so z. B. hier: http://www.g-ba.de/downloads/62-492-280/RL-Gesundhei….
Gruß
Harald

Hallo … ja hat man. Zum Nachlesen ab § 23 SGB V:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

Gruß, Christian

Hallo,
Ihre Frage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, weshalb ich leider nicht weiterhelfen kann.
Freundliche Grüße, Elmar