Wie lange auf Ersatzteile für Möbel warten?

In einem Versandhaus habe ich ein komplettes Babyzimmer bestellt.
Dieses wurde nach 1 1/2 Wochen fristgemäß geliefert.

Die Kommode und das Bett sind in Ordnung.

Leider waren 2 Teile vom Kleiderschrank bei der Lieferung defekt.
Das ist erst beim Auspacken aufgefallen, was aber kein Problem ist, da die Möbel bei der Lieferung versichert sind.

Nach einem Anruf bei dem Versandhaus wurden die Ersatzteile nachbestellt.

Jetzt warte ich seit fast 3 Wochen auf die Lieferung bzw. eine Rückmeldung durch die Lieferfirma.
Leider habe ich auf die Anfragen beim Versandhaus sehr unterschiedliche Informationen erhalten.

  1. Ersatzteillieferung dauert mind. 3 Werktage

  2. Ersatzteillieferung innerhalb von 2 Wochen

  3. Ersatzteillieferung, wenn sich die Firma gemeldet hat

  4. Ersatzteillieferung wurde schon bearbeitet, ist aber nicht angekommen. Eine neue Anfrage wurde gestellt, Bitte um telefonische Rückmeldung

  5. Ersatzteillieferung wird noch bearbeitet, bitte um Geduld

  6. Ersatzteillieferung wird noch bearbeitet, erneute Anfrage gestellt, wieder mit Bitte um telefonische Rückmeldung, hoffentlich noch diese Woche (Info vom Versandhaus)

Doch wie lange muss ich mich gedulden?
Schließlich zieht bald ein Baby ein.
Welche der unterschiedlichen Auskünfte sind für das Versandhaus bindend?
Kann ich eine Frist setzen?
Kann ich einen Preisnachlass oder einen Gutschein erwarten?

Noch habe ich das Zimmer nicht bezahlt.
Das möchte ich auch erst, wenn die Ersatzteile da sind.
Ist das rechtlich gesehen möglich oder muss ich zumindestens eine Anzahlung leisten?

Zurückschicken möchte ich das Kinderzimmer nicht.

Liebe Diana ppp,

Vertragspartner im vorliegenden Fall ist offensichtlich das Versandhaus. Dieses haftet auch für die vollständige und vertragskonforme Lieferung. Welche der Auskünfte für das Versandhaus bindend ist, hängt von deren Allg. Geschäftsbedingungen ab, die ich nicht kenne. Bei inhaltlich derart unterschiedlichen Auskünften ist es am besten, mit Einschreibebrief eine Frist zu setzen und Minderung des Kaufpreises nach § 441 BGB geltend machen, falls die Frist nicht eingehalten wird. Eine Anzahlung wäre allenfalls auf Mahnung des Versandhauses hin geschuldet. Die vollständige Bezahlung klar erst nach vollumfänglicher Vertragserfüllung durch das Versandhaus.

mit freundlicehn Grüßen

Walter Schäppi

Hallo!

  1. schriftliche Mängelanzeige zusenden
  2. Telefonat mit dem Versandhaus schriftlich festhalten, Liefertermin für die Nachbesserung als Fristsetzung festschreiben
  3. Bei Nichteinhaltung der Frist eine Nachfrist setzen

sollte diese nicht eingehalten werden kann vom Vertrag zurückgetreten werden oder der Preis im Einvernehmen gemindert werden.

Wichtig: alles schriftlich festhalten und dem Versandhaus senden.

Ansonsten fehlen die Beweise und die schriftliche, korrekte Vorgehensweise sichert die rechtlichen Ansprüche.

Gruss,

Heike

Hallo Diana,

sag dem Baby mal vorsichtshalber Bescheid, es soll sich mal noch etwas Zeit lassen; – :wink:

nein , Spass beiseite!

Da Du selbst schreibst, dass Du die Möbel schon gern haben möchtest, und bis auf den Kleiderschrank auch alles ok ist, bleibt wohl nichts weiter übrig als abzuwarten.
Komplett bezahlen fällt schon mal aus, ist ja auch nicht komplett, geliefert.
Teilzahung könnte in Betracht kommen, aber so wenig wie möglich, dass noch ordentlich etwas als Druckmittel da ist.
Ansprechpartner wäre für mich einzig und allein das Versandhaus bzw. deren Kundendienst, Datum, Uhrzeit und Name des Telefonpartners immer protokollieren, Fristsetzung wäre m.E. nun angebracht, aber womit drohen? Du willst ja die Möbel. Preisnachlass (sollte nun drin sein, ist aber Verhandlungssache )ist dem Gutschein vorzuziehen, Geld kannst Du überall ausgeben, den Gutschein nur bei denen einlösen!

Hoffe es hilft Dir etwas und die Teile kommen bald, vor dem Baby!
uw 60

Hallo,
auf keinen Fall bezahlen, auch keine Anzahlung! Dann lassen sie sich noch mehr Zeit. Natürlich kannst Du einen Preisnachlaß verlangen, von mindestens 10 Prozent. Trotzdem muß man Dir eine bindende Frist sagen können, wann die Teile geliefert werden, laß Dich nicht so hinhalten. Du kannst sagen, daß Du nicht mehr warten kannst, Du würdest Dir anderswo ein Zimmer kaufen-auch wenn es nicht so ist. Meist bemühen sie sich dann wirklich.
MfG.

Sorry,
die Frage ist zu allgemein, um sie letztendlich beantworten zu können.

  • Was steht in den AGBs?
  • Mit wem und bei wem wurde was reklamiert?
  • Welcher komptetente Gesprächspartner hat was gesagt
    bzw. zugesichert!

Auf jeden Fall würde ich keinesfalls eine Zahlung vornehmen - alles Andere wäre baldmöglichst zu klären!

Guten Abend,

leider nicht mein Gebiet!

Herzlicher Gruß von Klaus

Erstmal nichts Bezahlen!!!Beim nächsten Telefonat einen festen Ansprechpartner verlangen der dieses Thema bearbeitet!!Lieferanten 3 mal die Möglichkeit auszubessern-sonst Teil des Rechnungsbetrages einbehalten-Das Versandhaus (wo Du bestellt hast!)ist in der Veranwortung-heißt also die dürfen Dich nicht an den Lieferanten abschieben!
Vielleicht eine Deadline setzen!

Hallo Diana,

entschuldige die verspätete Antwort.

Regle den Kontakt mit dem Versandhaus möglichst schriftlich, da sich telefonisch Aussagen/ Versprechen im Streitfall schlecht nachvollziehen/ festhalten lassen.

Setzte schriftlich eine Nachfrist von einer Woche. Wenn Du bis dahin die kostenlose Lieferung der Ersatzteile nicht erhalten hast. Danach kannst Du eine Nacherfüllung (Neulieferung) verlangen - die evtl. schneller gehen würde als eine Ersatzteillieferung die vom Hersteller wiederum veranlasst werden muß, oder vom Kaufvertrag zurück treten, oder Minderung vom Kaufpreis einfordern oder gar Schadensersatz verlagen, wenn Du die Reparatur selbst übernimmst bzw. in Auftrag gibst. Den Betrag kannst Du beim Ausgleich der Gesamtrechnung in Abzug bringen.

Aussagen vom Callcenter sind nicht bindend, da vermutlich nur alles telefonisch erfolgt ist.

Ein Gutschein als Entschädigung für den Aufwand (Ärger, Telefon,…) würde ich mit ansprechen aus Kulanzgründen/ Good Will des Versandhändlers. Dieser Dich sicherlich weiterhin als Kunden behalten will.

Ich kenne die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht… Jedoch würde ich dem Versandhaus klar machen, daß die Rechnung solange zurück gehalten wird, bis die Ersatzteillieferung bzw. Neulieferung erfolgt ist.

Ich wünsche Dir viel Glück und daß sich alles zum Guten wenden wird. Für die bevor stehende Geburt alles Gute.

Hallo Diana,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen. Vielleicht stellst Du Deine Fragen am Besten (in anonymisierter Form) im Forum. Da bekommst Du sicherlich schnell umfassende Antworten.

Liebe Grüße

Trillian