Wie hoch ist der Pflichtteil?

Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen. Eine alleinstehende Tante ist verstorben und hat ihren Neffen und dessen Frau als alleinige Erben jeweils zur 1/2 eingesetzt. Die Mutter der Tante lebt aber noch, so dass ihr sicherlich ein Pflichtteil zusteht.Kann mir jemand sagen, wie hoch dieser Pflichtteil ist. Danke für jede Hilfe.

Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzlichen Erbteils, also in diesem Fall 50% vom Gesamterbe, da sie ja ohne Testament Alleinerbe wäre. Der Neffe und dessen Frau bekommen also nur je 25%.

LG
ausnahmefall

Hi, was ausnahmefall schreibt ist falsch!
Ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge ausser Kraft!
http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Ein-Testament-h…
Das bedeutet, dass die testamentarisch genannten Erben jeder zunächst alles bekommen. Wegen der Mutter wird aber alles durch 3 geteilt. Das bedeutet, dass zunächst jeder testametarisch benannte Erbe 33,3% = 1/3 bekommt.
Von den restlichen 33,3 % = 1/3 fällt die Hälfte = der Pflichtteil an die Mutter, die andere Hälfte fällt anteilmässig an die beiden Alleinerben.
MfG ramses90

Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzlichen Erbteils, also in
diesem Fall 50% vom Gesamterbe, da sie ja ohne Testament
Alleinerbe wäre. Der Neffe und dessen Frau bekommen also nur
je 25%.

Ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge ausser Kraft.
Siehe Ausführungen dazu weiter oben.
ramses90

LG
ausnahmefall

Hallo,
seit wann gibt es bei einem Testament nebenbei eine Aufteilung nach Pflichtteil? Letzteren bekommt doch nur der, der im Testament nicht berücksichtigt wurde oder der auf den testamentarisch zugedachten Teil verzichtet, oder nicht?
Deine Rechnung kann irgendwie nicht stimmen.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo loderunner,
wenn der Neffe und seine Frau im Testament als alleinige Erben eingesetzt sind, steht doch der Mutter der Tante ein Pflichtteil zu.
L.G. Barny 1

Hallo,
der Pflichtteil ist die Hälfte dessen, was einem bei einer gesetzlichen Erbfolge ohne Testament zugestanden hätte. Man kann auch nicht erben bzw. einen Anteil aus einem Testament bekommen und gleichzeitig den Pflichtteil beanspruchen. Da muss man sich schon entscheiden. Außerdem ist der Pflichtteil ein Anspruch in Form von Geld, was ihn vom ‚normalen Erben‘ unterscheidet.
Wer hier was normalerweise erben würde, weiß ich nicht, dashalb halte ich mich da lieber raus. Ich bin kein Experte auf diesem Gebiet. Nur die seltsame Berechnung von Ramses ist mir quer gekommen, weshalb ich lieber Zweifel angemeldet habe. Vielleicht kommt noch jemand, der mich oder ihn korrigiert.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi, richtig wäre sie so: wenn es einen Neffen gibt, dann muss die Verstorbene auch Geschwister haben oder gehabt haben. Davon ausgehend dass die Verstorbene mit diesem Geschwisterteil beide Eltern gemeinsam hatte stellt es sich so dar.

Der gesetzliche Erbanspruch der Mutter wäre 1/2, daher beträgt der Pflichtteilsanspruch 1/4.
Damit ist aber immer noch nicht geklärt ob Abkömmlinge des verstorbenen Vaters existieren, die ebenfalls Anspruch auf dessen Pflichtteil hätten.
MfG ramses90

Erstmal Danke für alle Antworten. Die Familienverhältnisse sind folgendermaßen. Der Neffe ist Abkömmling des verstorbenen Ehemannes der Tante. Die Mutter der Tante lebt noch, ist im Testament aber nicht bedacht worden. So würde ihr ja ein Pflichtteil zustehen. Geschwister der Tante leben zwar noch, aber denen steht laut Notar kein Pflichtteil zu. Wenn der Pflichtteil der Mutter die Hälfte beträgt, würden ja der Neffe und dessen Frau jeder nur 25% bekommen. Das bedeutet ja, dass derjenige, der laut Testament erben soll, weniger bekommt als der Pflichtteilberechtigter.

Hi, der gesetzliche Erbteil der Mutter wäre 1/2, der Pflichtteil daraus wäre 1/4.
Die verbleibenden 3/4 verteilen sich zu je 1/2 auf die testamentarisch genannten Alleinerben.
Es ist dringend angeraten einen Anwalt der sich auf Erbrecht spezialiesiert hat, in Anspruch zu nehmen.
MfG ramses90