Arbeitskraft verleihen - Keine Personalvermittlung

Guten Tag,
Wer kann mir sagen ob das mit rechten Dingen zugeht?

Ein Ehepaar, jeder der beiden hat eine eigene Firma. (Keine Personalvermittlung)
Sie haben Arbeitstechnisch nichts miteinander zu tun!
Bei dem einen (A) mit einem 400€ Bürojob beschäftigt.
Wenn bei dem anderen (B) viel Arbeit ist (Kein Bürojob sondern Knochenarbeit) soll da ausgeholfen werden und
man bekommt von Arbeitgeber (A) max. die 400€.
Kurzfassung: Ist es erlaubt, das die Aushilfskraft nach Bedarf in beiden Firmen eingesetzt werden kann?

Über Info würde ich mich sehr freuen :smile:

Besten Dank im vorraus

Gruss Pippo_01

Hallo,

entscheidend ist, was in dem Vertrag zu den 400,- steht. Eine Firma kann entsenden zu anderen Firmen - das hat nichts mit Zeitarbeit zu tun. Aber im Vertrag darf das nicht ausgeschlossen sein.

Bzgl. der Unterschiedlichkeit von Arbeitsanforderungen gibt es aber Grenzen. Es muß sog. Verhältnismäßigkeit gegeben sein.
Also wer für Bürotätigkeiten eingesetzt werden soll, der darf nicht zum Betonieren verpflichtet werden.
Dass aber der Sachbearbeiter auch mal Pakete packt - kein Thema.

Falls Du noch Fragen hast kannst Du Dich auch direkt via mail Adresse an mich wenden.

Viele Grüsse

Henry

Hallo Pippo,

machbar ist das. Ich bezweifle aber in dem Fall, dass dort die vertraglichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Oder ist A z.B. eine Zeitarbeitsfirma?

Viele Grüße
Christian Leber

Hi Pippo,

in der Regel hat man einen Vertrag bei einem AG über die Erbringung einer Arbeitsleistung die sich nicht einfach so auf einen anderen übertragen lässt. Wichtig ist aber trotzdem, was geschrieben steht. Was ist wo zu tun?

Sollten da in der Sache A und B erheblich voneinander differieren, ergäbe sich da schon mal ein Ansatz bei B nicht auszuhelfen. Andereseits kann ein Unternehmer sein Direktionsrecht ausüben und auch mal Arbeitskräfte kurz „ausleihen“ Allerdings ist hier wichtig: Wieoft und wielange passiert das! Ist es ein Dauerzustand, ist das nicht mehr durch einen Vertrag bei A gedeckt und man kann die Aushilfe verweigern.

MLG
E.Timm