Erstattung Musik ausgefallen bei Veranstaltung

Hallo,

wir waren vor Kurzem auf einem BierBike unterwegs. Unsere Musik konnte jedoch nicht, wie abgesprochen, abgespielt werden, da die Batterie der Musikanlage leer war. Der Fahrer des BierBikes entschuldigte sich und sagte, dass es sich um die erste Fahrt nach dem Winter handele und die Batterie sich wohl über den Winter geleert hätte.

Die Veranstaltung konnte zwar stattfinden, aber eben ohne Musik, was wirklich nur der halbe Spaß war.

Wie viel Prozent des Veranstaltungspreises kann ich vom Veranstalter zurückfordern? Ist ein Drittel in Ordnung? Im Mietvertrag ist dazu nichts vorgesehen.

Lieben Dank schon mal im Voraus!

Hallo,

das kann ich leider nicht genau beantworten. Das kommt auf jeden Fall auch auf den Vertrag an, ob die Musik mit angegeben ist. War vor Antritt der Fahrt bekannt, dass die Musikanlage defekt war? wenn ja und man macht die Fahrt trotzdem ist es schwierig Ersatzansprü he geltend zu zmachen. Sorry, mehr kann ich dazu nicht sagen, aber viel Glück! Gruss

Hi, da ich mal davon ausgehe, dass eine Fahrt im Bierbike keine 4 Stellige Summe kostet habt ihr da schlechte Chancen. gerichtl. was zurückzufordern, wird den Aufwand und mühen kaum lohnen. Ausser der Dienstleister „Bierbike“ ist so kulant und will seinen guten Ruf bewahren (den Ihr ja sonst mit schlechter Kritik miesen würdet). Für 100 EUR ist glaub der Anwalt und die Mühen nicht wert hier was zu tun.

Überschlagt was der Fahrer kostet. Fordert den Rest zurück.

In diesen Fällen:

  1. Nur anzahlen, nie vollzahlen
  2. Verlust quittieren lassen.
  3. Noch am selben Tag mit der Geschäftsleitung kontakt aufnehmen. Sonst wirds immer schwer.
  4. Abwarten wie euch der Dienstleister entgegenkommt.
  5. Forderung aussprechen.
  6. Einig werden. Oder tatsächlich gerichtlich.

Viel Erfolg

sorry berichtige:

Überschlagt was Fahrer und Konsumgut kosten und fordert den Rest zurück.