Hallo,
wir waren vor Kurzem auf einem BierBike unterwegs. Unsere Musik konnte jedoch nicht, wie abgesprochen, abgespielt werden, da die Batterie der Musikanlage leer war. Der Fahrer des BierBikes entschuldigte sich und sagte, dass es sich um die erste Fahrt nach dem Winter handele und die Batterie sich wohl über den Winter geleert hätte.
Die Veranstaltung konnte zwar stattfinden, aber eben ohne Musik, was wirklich nur der halbe Spaß war.
Wie viel Prozent des Veranstaltungspreises kann ich vom Veranstalter zurückfordern? Ist ein Drittel in Ordnung? Im Mietvertrag ist dazu nichts vorgesehen.
Lieben Dank schon mal im Voraus!