Seit neuesten müssen Toilettengänge beim Verkaufsleiter angemeldet werden, der dann die Situation am Arbeitsplatz prüft und genehmigt oder nicht genehmigt. Gibt es irgendwelche Urteile oder Gesetztestexte über solches Vorgehen?
DAnke
Seit neuesten müssen Toilettengänge beim Verkaufsleiter angemeldet werden, der dann die Situation am Arbeitsplatz prüft und genehmigt oder nicht genehmigt. Gibt es irgendwelche Urteile oder Gesetztestexte über solches Vorgehen?
DAnke
Da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Sorry
Das ist natürlich totaler Quatsch. Da geht mal wieder einer mit seiner geliehenen Macht sehr unvorsichtig um. Der Toilettengang ist Grundrecht (aber nicht übertreiben ).