Hallo Wissende
eigentlich tangiert das Thema die Bretter „Vierräder“ und auch „Polizei und Kriminalistik“, dennoch habe ich mich entschieden, es hier zu posten. Gestern abend wäre mir beinahe katastrophales zugestoßen.
Mit meinem PKW befuhr ich eine ruhige Ortsstraße in gebührendem Abstand zu einem vor mir in gleicher Richtung fahrenden VW Golf mit ortsfremden Kennzeichen. Nach einigen hundert Metern Fahrt mit jeweils gleichem Tempo verlangsamte sich dieser und hielt an, in der Folge blieb ich im Abstand von ca. 10 m ebenfalls stehen. In der Annahme, der ortsfremde Fahrer hätte Orientierungsprobleme, wollte ich dessen Weiterfahrt abwarten.
Doch plötzlich leuchteten die Rückfahrscheinwerfer auf und der Golf setzte mit erheblichen Tempo in meine Richtung zurück, ohne die Geschwindigkeit wiederum zu vermindern. Er hätte mein Fahrzeug doch sehen müssen. In letzte Sekunde legte auch ich den Rückwärtsgang ein und setzte um etwa 10m zurück, um eine Kollision zu verhindern. Er fuhr nochmals rückwärts mit hoher Geschwindigkeit in meine Richtung, worauf ich wiederum zurückfuhr. Dann fuhr er plötzlich mit großem Tempo vorwärts um in einer Seitenstraße zu wenden. Ich nahm, mittlerweile ziemlich erregt und erschrocken , über einen Umweg, der über eine andere Nebenstraße führt, nicht ohne mir das KFZ Kennzeichen des Golf zu merken, den Weg nach Hause.
Ein mir bekannter Polizeibeamter, den ich daraufhin konsultierte, teilte meinen Verdacht, dass hier ein Unfall provoziert werden sollte, bei dem ich als „Auffahrer“ die volle Schuld zugesprochen bekommen würde. Für die Unfallaufnahme würde es so aussehen, als sei ich ungebremst auf einen haltenden PKW aufgefahren. Die Golfbesatzung bestand aus 2 Personen, ich war allein, also 2 Aussagen gegen eine. Ich darf gar nicht daran denken, hätte es tatsächlich eine Kollision gegeben - Hochstufung in der Haftpflichtversicherung, Zahlung meines eigenen Frontschadens, da ich nur eine Teilkasko habe ( Stoßstange Motorhaube Scheinwerfer Grill Kotflügel 5.000 € … ), ein evtl. jahrelanger Rechtsstreit mit geringsten Erfolgsschancen.
Nun die eigentliche Frage: Lässt sich eigentlich durch einen KFZ Sachverständigen feststellen, ob
a) ein Fahrzeug zur Zeit der Kollision gefahren oder gestanden ist und / oder
b) ein Aufprall w.o.b. durch Rückwärtsfahren des Vorder- oder Vorwärtsfahren des Hintermannes erzeugt wurde ?
Ein Doppelposting möchte ich vermeiden, deshalb werde ich nur in den genannten anderen Brettern einen kurzen Hinweis hinterlassen, man möge es mir nachsehen.
Vielen Dank einstweilen !
HM