Gebrauchtwagen gewährleistung

hallo,
hoffe das mir hier jemand nen tip geben kann bevor ich ne menge geld für fachleute ausgebe. (nix gegen fachleute:o)
ich habe vor zwei monaten einen gebrauchten Opel Corsa beim gebrauchtwagen-händler gekauft, jetzt ist der klimakompressor defekt, mit diesem schaden verbunden noch der keilr. und ev der motor wegen überhitzung.
meine frage jetzt: fällt dieser schaden unter die gewährleistung?
mein händler mein natürlich nein.
kann ich den wagen ev sogar zurückgeben?
danke schon mal
bettina

Hallo Bettina,

hoffe das mir hier jemand nen tip geben kann bevor ich ne
menge geld für fachleute ausgebe. (nix gegen fachleute:o)
ich habe vor zwei monaten einen gebrauchten Opel Corsa beim
gebrauchtwagen-händler gekauft, jetzt ist der klimakompressor
defekt, mit diesem schaden verbunden noch der keilr. und ev
der motor wegen überhitzung.
meine frage jetzt: fällt dieser schaden unter die
gewährleistung?

Bei der gesetzlich vorgeschiebene Sachmängelhaftung muss der Verkäufer bei einem Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe an den Käufer nachweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht bestand (Beweislastumkehr).
Kann der Verkäufer des PKW das in diesem Fall? :wink:

Grüße von
Tinchen

Mahlzeit!

hoffe das mir hier jemand nen tip geben kann bevor ich ne
menge geld für fachleute ausgebe. (nix gegen fachleute:o)
ich habe vor zwei monaten einen gebrauchten Opel Corsa beim
gebrauchtwagen-händler gekauft, jetzt ist der klimakompressor
defekt, mit diesem schaden verbunden noch der keilr. und ev
der motor wegen überhitzung.
meine frage jetzt: fällt dieser schaden unter die
gewährleistung?

Wie kann der Motor überhitzen durch einen Keilriehmenschaden?
Kann es sein, das du trotz Weihnachtsbaumbeleuchtung im Cockpit
weitergefahren bist?
Sollte dem so sein, dann sieht das schlecht aus für dich.

mein händler mein natürlich nein.

Das sagen die immer.

kann ich den wagen ev sogar zurückgeben?

Er darf natürlich erstmal nachbessern, sollte es ein
Gewährleistungsfall sein…

Gruß
Stefan

Hallo Bettina,
. . .

meine frage jetzt: fällt dieser schaden unter die
gewährleistung?
mein händler mein natürlich nein.
kann ich den wagen ev sogar zurückgeben?
danke schon mal
bettina

Lies mal:
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/urteile/bgh_ka…
An einem Mangel fehlt es regelmäßig bei typischen Verschleißerscheinungen,
z.B. an Stoßdämpfern, Bremsscheiben, Keilriemen, Zahnriemen.
Hier wird davon ausgegangen, dass bei einem Gebrauchtfahrzeug üblicherweise mit typischen Verschleißerscheinungen gerechnet werden muss.
Der Bundesgerichtshof hat die Lockerung des Zahnriemens deshalb nicht als Mangel angesehen, weil nach Meinung eines Sachverständigen die Lockerung des Zahnriemens auch auf ein Verschalten zurückgeführt werden könnte (BGH NJW 2004, 2299).
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/gebrauchtf…
http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/tipps/kauf_geb…

mfg
W.