Geringfüg.Beschäftig. steuerfrei+Übungsleiterpaus

Hallo zusammen,

ist es möglich einem Ferienjobber einen Vertrag über eine geringfügige Beschäftigung zu geben (max. 50 Arbeitstage / Jahr = Steuerfrei), wenn er schon die Übungsleiterpauschale (2100 EUR steuerfrei / Jahr) erhält oder wird das irgendwie angerechnet?

Danke für Eure Hilfe!

Hallo Memi,

ja, es ist möglich neben einem Mini Job eine ehrenamtliche oder soziale Tätigkeit auszuführen, für die man die Übungsleiterpauschale in Anspruch nimmt.

Auf diese Weise kann der Zusatzverdiesnt deutlich über 400,- Euro liegen.

In der Anfrage schreibst du von „max. 50 Arbeitstage pro Jahr“.
Das geht dann in Richtung kurzfristige Beschäftigung.
Das ist noch wieder etwas anderes. Hier gilt es diverse Vorgaben einzuhalten.
Aber auch dies ist parallel möglich.
Sogar alle drei Beschäftigungsverhältnisse sind parallel möglich.

Da sind dann allerdings viele Regeln einzuhalten. Wenn du so etwas planst, gehe sehr akribisch vor, damit das Ganze nicht nach hinten los geht.

Viele Grüße

Jorma

Hallo Memi,
leider kenne ich dieses Problem nicht lösen, da ich mich mit diesen Dingen zu wenig auskenne

Vorsicht! Dies ist eine Frage zum Steuerrecht die aus Standesgründen auch nur ein Steuerberater beantworten darf oder Sie wenden sich an das zuständige Finanzamt.