Namensrecht - Scheidung - Rufschädigung

Guten Tag,
eine Frage zur Scheidung und der Namensgebung.

Wenn die Ehefrau bei der Trennung und in der Trennungszeit alles unternimmt um Ihrem Mann zu Schaden, ist es dann möglich ihr die Nutzung des Ehenamens zu Untersagen.

Neben der Unterschlagung fast aller Güter aus der Ehezeit hat sie in der Trennung einem Gläubiger gesagt, dass die Rechnung vom Ehemann beglichen wird. Bei Betrug, Rufschädigung und Unterschlagung ist es für den Ehemann untragbar, dass sein Name von Ihr weiterhin geführt und möglicherweise „beschmutzt“ wird.

Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus, im Internet konnte ich nichts dazu finden.

Danke

Stephan

Hallo,

leider gibt es keine Möglichkeit.
Habe selbst ein ähnliches Problem gehabt und musste auch mit der onmächtigen Wut auf unsere Gesetzgebung leben.
Einzige Möglichkeit (die hat aber jeder) ist die Anzeige wegen Rufschädigung.
Sollte man sich aber sparen, da es eh wenig bis nichts bringt.
Tut mir leid das ich keine besseren Nachrichten habe.

alles gute
Longwolf

Cool… das Deutsche Recht ist ja wirklich zum Auswandern gut…

Naja… dann versuch ichs hald über die Hintertür…

Danke

Stephan

Hallo Stefan,
leider war ich einig Monate dienstlich im Ausland.
Sollte dein Fall noch aktuell sein,rate ich Dir die Frau
anzuzeigen. So wie der Fall sich darstellt hast Du es schon zu weit kommen lassen.
Gruß Bernd