Guten Tag,
eine Frage zur Scheidung und der Namensgebung.
Wenn die Ehefrau bei der Trennung und in der Trennungszeit alles unternimmt um Ihrem Mann zu Schaden, ist es dann möglich ihr die Nutzung des Ehenamens zu Untersagen.
Neben der Unterschlagung fast aller Güter aus der Ehezeit hat sie in der Trennung einem Gläubiger gesagt, dass die Rechnung vom Ehemann beglichen wird. Bei Betrug, Rufschädigung und Unterschlagung ist es für den Ehemann untragbar, dass sein Name von Ihr weiterhin geführt und möglicherweise „beschmutzt“ wird.
Wie sieht in diesem Fall die Rechtslage aus, im Internet konnte ich nichts dazu finden.
Danke
Stephan