Car-Cam: Verwendung der aufgezeichneten Bilder

Liebe/-r Experte/-in,

überall gibt es diese Car-Cam Systeme zu kaufen.
Auch ich möchte mir so ein System anschaffen, da ich in der Regel alleine unterwegs bin. Interessante Sequenzen will ich auch mal veröffentlichen oder einfach nur privat verwenden.

Muss ich beim Einsatz dieses Systems etwas beachten?
Ist die Privatnutzung OK?
Darf ich solche Bilder überhaupt veröffentlichen (Stichwort: Kennzeichen, Gesichter)?
Wie sieht das aus, bei der Verwendung als Beweismittel in einem Bußgeld-/Strafrechtsverfahren?

Schon mal vorab vielen Dank für die Antwort.

Gruß Axel

Servus Axel,

nun, aufzeichnen darfst Du fast alles, jedoch sobald Du etwas veröffentlichst wird es kritisch. Personen ohne deren (schriftliche) Zustimmung geht gar nicht. Bei Gebäuden (außer die meisten öffentlichen Gebäuden) kann es auch Probleme geben. Dazu ist ja schon einiges über Google Street View veröffentlicht worden. Wenn Du Landschaftaufnahmen machst und hin und wieder einmal einer, möglichst unkenntlich bzw. mit unkenntlich gemachten Gesichtern über die Aufnahmen huschen, dürfte es keine Probleme geben. Aber - Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste - Neben den Datenschützern lauern auch noch die Urheberrechtsschützer!

Der Datenschutzbeauftragte.

Hallo,
ohne für diesen Bereich Experte zu sein, habe ich schwere Bedenken bei der Veröffentlichung. Stellt dies doch einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte da. Kennzeichen und Gesichter dürfen nicht so ohne Weiteres veröffentlicht werden.
Als Beweismittel für etwaige Bußgeldverfahren schafft man natürlich nicht nur entlastende sondern auch belastende Beweise. Würde die Polizei so ein System feststellen, kann sie die Bilder als Beweismittel beschlagnahmen.
Der tiefere Sinn zur Anschaffung eines solchen Systems erschließt sich mir nicht. Ich hoffe nicht, dass Sie zu den Schulmeistern im Straßenverkehr gehören und bestimmte Szenen aufnehmen wollen, um Ihrerseits Bußgeldverfahren anzuregen oder doch?
Grüße,
strucki

… das geht NUR mit schriftlicher einwilligung der Personen die aufgezeichnet werden oder der Eigentümer/Besitzer der Fahrzeuge und derén Kennzeichen! kleiner Hinweis es gibt ein BundesdatenSchutzGesetz :smile: einfach mal lesen das hilft
Viele Grüße RV

Hallo Axel,

Leider hat mich wer-weiss-was hier wohl falsch vermittelt, bei diesem Thema kenne ich mich leider gar nicht aus!

viele Grüße,

Bernd

Hallo Herr Rehling,

leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen (fehlende Sachkenntnis). Ich kann nur auf das Urheberrecht hinweisen, wo unter anderem steht, dass Bildaufnahmen von Personen ohne ihre Einwillung weder gemacht noch verbreitet werden dürfen.
§ 22 Kunst- und Urhebergesetz

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
MfG

tut mir Leid, kann ich nicht ausreichend beantworten!

Gruß

Ich kann nur abraten, Bilder, auf denen Personen abgebildet sind, ohne deren Einwilligung ins Internet zu stellen. Es gibt bereits Bilderkennungssoftware, mit sicherlich immer weiter verfeinert wird, und mit deren Hilfe abgebildeten Personen Namen zugeordnet werden können.

Bei Busgeld oder Strafverfahren oder zu Beweiszwecken bei einem Unfall können diese Aufzeichnungen verwendet werden. Hierzu gibt es zwar noch keine Urteile, die Funktion einer solchen Aufzeichnung ist aber vergleichbar der Black-BOX im Flugzeug. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass sichergestellt wird, dass die Aufzeichnungen nicht verändert oder gefälscht werden konnten. Auf der anderern Seite würde ich solche Aufzeichnungen der Polizei auch nicht sofort aushändigen, weil man nicht weiß, ob diese Aufzeichnungen bei Gericht rechtzeitig gefunden werden. Da steckt noch ein Problem, das ich nicht lösen kann.
Bezüglich der Verwertung gibt es Rechtsprechung bei Fällen von - eigentlich - unbefugten Tonbandaufnahmen von Gesprächen. Dort ist in einer Beweisnotlage die Verwendung von Gerichten bestätigt worden.

Gruss Siegfried

Sorry, nicht mein Gebiet!

Lieber Axel,
eine Privatnutzung ist ok - eine Veröffentlichung personenbezogender Daten (z.B. erkennbares Gesicht, Kfz-Kennzeichen usw.) von Personen jedoch nicht! Weitere Fragen gern telefonisch. www.mvr-datenschutz.de

Hallo Axel,

meines Erachtens hat das mit Verkehrsrecht eher weniger zu zun, sonders da sind andere Fachgebiete betroffen.

MfG
der Verkehrsexperte

Hallo Strucki,

vielen Dank für deine Antwort.

Der tiefere Sinn zur Anschaffung eines solchen Systems
erschließt sich mir nicht. Ich hoffe nicht, dass Sie zu den
Schulmeistern im Straßenverkehr gehören und bestimmte Szenen
aufnehmen wollen, um Ihrerseits Bußgeldverfahren anzuregen
oder doch?

Ich glaube, dass ich ein relativ guter Autofahrer bin, der aber auch hin und wieder Fehler macht.
Auch andere Autofahrer machen Fehler, dass ist menschlich und ein Gesetz kann da ruhig was anderes sagen. Aber solange keiner zu Schaden kommt sollte man auch mal ein Auge zudrücken können.

Aus meiner Sicht hatte ich im letzten Jahr zwei mal „Pech“ gehabt. wo so ein System (aus meiner Sicht) mir bei der Beweisaufnahme geholfen hätte.
Natürlich bin ich mir auch bewusst, dass diese Bilder auch eine umgekehrte Wirkung haben kann, aber ich glaube an mich. :smile:))

Gruß Axel

Sehr geehrter Herr Vogel,

das mit den Gesichtern habe ich fast geahnt, aber die Sache mit den Kennzeichen hätte ich nicht gedacht.

Sie haben recht. Das lesen des BundesdatenSchutzGesetz hilft … beim einschlafen. So zu mindestens bei mir. :wink:

Mal im Ernst. Beim lesen von solchen Gesetzen hab ich so meine Probleme. So lange ich nicht genau weiß, wo ich ungefähr suchen muss, lässt die Begeisterung schnell nach und landet anschließend in der Ecke. Und ich bin dann genauso schlau wie vorher.

Viel Grüße
Axel

Privatnutzung ist okay.
Veröffentlichung von Personen (Gesichtern) und Bildbestandteilen, die Rückschlüsse auf Personen zulassen (sog. personenbeziehbare Daten wie zB Kfz-Kennzeichen) nur mit vorheriger SCHRIFTLICHER Einwilligung der Person. Veröffentlichung ist auch die Einstellung zB in ein geschlosenes Forum oder in ein Intranet!
Vor Gericht als Beweismittel: grundsätzlich möglich.
Gruß
Otto

Liebe/-r Axel

ich kann die Frage leider nicht beantworten, tendiere jedoch zu der Ansicht, dass so erlangte Bilder kein rechtlich korrekt erlangter Beweis für irgendwelche Missetaten anderer Verkehrsteilnehmer sind und von Gericht nicht anerkannt werden dürften, weil eben das Schutzinteresse der vielen unauffälligen Fahrer, die mitgefilmt werden, überwiegt… aber wir sind ja in Deutschland, da wird die nächste "Über"regelung dazu sicher nicht lange auf sich warten lassen.
LG
Conny

Hallo Axel!

überall gibt es diese Car-Cam Systeme zu kaufen.

Sorry, dazu kann ich nichts sagen.

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan

Hallo Axel,
das Ganze ist sicherlich eine Grauzone. Ich sage mal so: Personen sind im Regelfall nicht zu erkennen, es sei denn man steht an der Ampel und sie gehen direkt vor der Kamera vorbei. Kennzeichen sind erstmal grundsätzlich nicht geschützt, das Recht am eigenen Bild gilt nur für die Personen selbst.
Als Beweismittel ist es nicht generell verboten, ausprobiert hat es m.W. bisher aber auch noch keiner vor Gericht. Zumindest gibt es in D nicht wie in den USA ein generelles Beweisverwertungsverbot selbst bei illegal gewonnenen Beweisen.

Hi, leider habe ich hierzu zu wenig Erfahrung mit Car-Cams. Meines Erachtens kann jeder so eine Kamera ohne spezielle Einschränkung benutzen (Die Aufmerksamkeit, die für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlich ist, darf natürlich nicht eingeschränkt sein). Mit der Veröffentlichung von Aufnahmen muss man vorsichtig wegen des Rechts am eigenen Bild sein. Bei Verkehrsunfällen können aber Aufnahmen als wichtiges Beweismittel dienen.
Gruß
webcruiser