Verlangung von halber Miete nach Auszug?

Wir haben unsere Wohnung gekündigt und am Tag der Schlüsselübergabe hat der Vermieter erst eine Mängelliste erstellt, die wir noch erledigen sollten. Nun verlangt er von uns noch einen halben Monat Miete, weil wir ja duch die Renovierungen noch die Wohnung in Anspruch genommen haben (NUR für die Renovierung). Ist das rechtens?

Wenn er nachweisen kann, dass er für diese Zeit schon einen Nachmieter hatte, ja.Die Beseitigung von Mängeln dürfte Ihnen auch schon vor dem Auszug und der Erstellung einer Mängelliste bekannt gewesen sein. In der Regel steht das im Mietvertrag.

Sie haben zu uns gesagt, das es noch keine Nachmieter gibt und sie auch noch nicht danach geschaut haben, weil die Mängel erst beseitigt werden sollten…

Wenn er nachweisen kann, dass er für diese Zeit schon einen
Nachmieter hatte, ja.Die Beseitigung von Mängeln dürfte Ihnen
auch schon vor dem Auszug und der Erstellung einer Mängelliste
bekannt gewesen sein. In der Regel steht das im Mietvertrag.

Wenn sie die Mängel beanstandungsfrei beseitigt haben , wird sich der Vermieter , denke ich , damit zufrieden geben.Ich halte es für wenig wahrscheinlich , dass er einen weiteren Anspruch versucht beizutreiben.