Ich habe vor 1 ½ Jahren bei meinem Auto die Einspritzpumpe gewechselt. Nun ist der Spritzverteiler defekt und ich soll dafür über 1000€ zahlen. Jetzt ist meine Frage: Gehört der Spritzverteiler nicht zur Einspritzpumpe und wurde somit vor 1 ½ Jahren schon gewechselt und das Ganze würde unter die gesetzliche Gewährleistung?
Gruß
Bernd