Verdacht auf Insolvenzverschleppung... Was tun

An wen kann man sich wenden, wenn der Verdacht auf eine Insovenzverschleppung vorliegt?

Das kommt darauf an, wie die Frage zu verstehen ist…
Wenn Sie sich der Insolvenzverschleppung schuldig gemacht haben, sollten Sie umgehend einen Anwalt aufsuchen.

Wenn es um jemand Anderen geht, von dem Sie vermuten, dass er sich der Insolvenzverschleppung schuldig macht, können Sie bei der Polizei einen Strafantrag stellen.

An wen kann man sich wenden, wenn der Verdacht auf eine
Insovenzverschleppung vorliegt?

Da Insolvenzverschlppung gemäß §15 InsO eine Straftat ist,

greift §158 StOP.

AUSZUG:
§158 StOP (1) Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten mündlich oder schriftlich angebracht werden. Die mündliche Anzeige ist zu beurkunden.

An wen kann man sich wenden, wenn der Verdacht auf eine
Insovenzverschleppung vorliegt?

Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Sie ein Gläubiger sind und Ihre Forderungen - ggf. trotz Titulierung - nicht gezahlt werden, liegt die Zahlungsunfähigkeit nahe. Dann könnten Sie
a) einen Insolvenzantrag stellen (da müssen Sie aber Kostenvorschuß leisten und wenn das Verfahren eröffnet wird, gilt in der Regel Ihre Forderung nur als Insolvenzforderung und hat damit nur eine quotenmäßige Befriedigungschance.
b) Wenn Sie begründete Verdachtsmomente haben, können Sie bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten, die dann der Sache nachgehen wird, aber Achtung, wenn keine begründeten Anhaltspunkte kann die Retourkutsche mit falscher Verdächtigung kommen.
Mit freundlichen Grüßen RA Streich

Hallo,
der Insolvenzverschlepper hat sich möglicher weise strafbar gemacht, also wenn dem so ist, Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft stellen.
MfG
PB

An wen kann man sich wenden, wenn der Verdacht auf eine
Insovenzverschleppung vorliegt?

Hallo Herr Streich,

vielen Dank schon mal für Ihre schnelle Antwort. Ich bin Gesellschafterin dieser Firma und verlange vom GF seit geraumer Zeit (Frist war gesetzt bis zum 5.8.2011) Einsicht in die Kontoauszüge des Firmenkontos, die ich bis heute nicht erhalten habe. Hab Anfang Juli einen völlig chaotischen Kassenbuchauszug erhalten, der nachweisbar falsche Einträge enthält. Meine Kündigung als Gesellschafter ist längst an den GF gegangen. Ich scheide aber erst aus mit Rückzahlung meiner Einlage, die ich aber auch bis jetzt nicht erhalten habe. Und weiß nicht, wie ich mich jetzt richtig zu verhalten habe.

LG

Doppeldecker