Braucht es bei Möbel eine 2. Frist zur Lieferung?

Hallo,

am 20.6.11 schloss ich einen Kaufvertrag zum Kauf von Möbel die Lieferzeit betrug ca. 6 Wochen.

Am 9.08.11 setzte ich eine Frist zur Lieferung bis 24.8.11.

Ist mir am 24.8.11 der Rücktritt möglich?
Der Verkäufer erzählte mir, dass nach Ablauf dieser Frist eine weitere letzte Mahnfrist gesetzt werden müsse. Ist dies korrekt?
Wie sollte ich diese Mahnfrist formulieren?

Bitte wenden Sie sich an eine anwaltliche Auskunftsperson Ihres jeweiligen Landes.
mfG
Peter Schabauer

Hallo,
dies ist eine Frage an einen Rechtsanwalt, da es sich um Kaufrecht aus dem BGB handelt. Sorry, ich kann da nicht weiterhelfen…
Gruß

Hallo Moon,

diese Frage kann dir wahrscheinlich ein Jurist am besten beantworten.
Ich kenne mich mit den rechtlichen Dingen leider nicht aus.
Meine Möbel kamen fast alle zu spaet. Überlege dir, was die Alternative wäre.
Neuer langer Liefertermin?

Gruß Tom

Guten Morgen!

Sorry, ich bin als Möbeltischler als Experte für Möbel eingetragen, dies ist eine Frage an einen Juristen. Auch wenn dieses Problem in meiner Firma noch nicht vorgekommen ist, weiß ich, das bei einem solchen Vertrag auch bei Nichteinhaltung gewisse Fristen bei der Mahnung und auch dem Rücktritt einzuhalten sind, für Details würde ich aber einen Anwalt fragen. Wenn die Gegenseite ein großes Möbelhaus ist, kann es sonst teuer werden.

Viel Glück!

Guido Jännerwein

http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_krucktr.php

dort steht es gut beschrieben… er wäre dann am 24.8.11 im verzug, aber dies wird im oben genannten artikel besser erklärt, als ich es jetzt könnte

Hallo Moon12

über die genauen ges. Bestimmungen bin ich nicht genau auf dem aktuellen Stand, klingt aber plausiebel.
Verzug darf bei Lieferung sein, ohne, daß gleich der Vertrag platzt. Sie könne den Lieferanten in Lieferverzug setzen, dabei eine Frist bis zum ??.??.2011 setzen. Genaue Verzugsfristen erfragen Sie mal bei der Industrie- und Handelskammer, ihrem Rechtsanwalt oder im Internet.
Wenn Sie im Kaifvertrag „Fix bis zum 20.08.2011“ geschrieben hätten, wäre ein Rücktrit am 21.08. problemlos möglich gewesen. Auf diese Fixverträge lassen sich die Möbelhäuser aber nur ungern ein.

Fragen Sie im Möbelhaus doch mal nach seinem Bestelldatum und Einsicht in den Schriftverkehr. Oder Sie bitten um Vorlage der Nachricht des Herstellers.

Haben Sie eine Anzahlung geleistet?
Oder schon die ganze Rechnung gezahlt?

Eine weit verbreitete Unsitte ist einfach vom Kunden eine Vorauszahlung zu verlangen und dann mit der Bestellung selber einige Wochen zu warten. Schuld ist dann der Lieferant. Einfacher und besser kommt man nicht an zinslose Darlehen. Das bei jedem Kunden das ganze Jahr…

Aber muß ja nicht so sein.

Gruß,
Martin Gotter

Hallo, kann ich leider nicht weiterhelfen.