Hallo Neon77,
zunächst finde ich es schade, dass Sie sich bei solch intimen fragen hinter einem Pseudonym verberge wolle, aber sei’s drum… .
Leider kenne ich mich im Familienrecht nicht besonders gut aus, aber ich meine Sie sollten diesbezüglich mit dem Jugendamt sprechen. Nicht gleich mit der Absicht, Ihrem Mann das Umgangsrecht zu verbieten, sondern vielmehr offen dahingehend, ob Sie nicht die Möglichkeit gäbe, durchzusetzen, dass Ihre Kinder kein Schweinefleisch mehr essen.
Wenn ich mich recht erinnere (ab hier also ohne irgendwelche Gewähr), kommt es für die Festsetzung der Erziehungsgrundsätze vor allem darauf an, wie das Sorgerecht ausgestaltet ist. Wenn Sie alleinige Sorgerechtsinhaberin sind, liegt es grundsätzlich an Ihnen, diese Grundsätze festzulegen und Ihr Ehegatte, der nur ein Umgangsrecht hat, muss diese grundsätzlich beachten. Ob dies aber soweit geht, dass Sie den Vater zwingen können, dem Kind kein Schweinefleisch zu verabreichen, kann ich leider nicht beurteilen.
Wenn Sie beide allerdings das gemeinsame Sorgerecht für Ihren Sohn inne haben, sehe ich allerdings keine rosige Aussichten, weil Sie eben grundsätzlich gleichberechtigt sind, und der eine eben keine weiterreichende Befugnis hat, Erziehungsgrundsätze festzulegen, als der andere.
Im Übrigen gibt es in Deutschland die s.g. negative Religionsfreiheit, die ebenfalls geschützt ist. Sie dürfen sich also genauso gut als gar nicht religiös betrachten, ohne, dass sie aufgrund dieser Einstellung gegenüber einem Gläubigen benachteiligt werden dürften. Das dürfte nach meiner vorläufigen Einschätzung auch für die Bewertung der Erziehungsgrundsätze gelten.
So, ich hoffe Ihnen dennoch ein wenig weiter geholfen zu haben.
MfG
H.K.