Umgangsrecht, Islam, Schweinefleisch

Liebe/-r Experte/-in,

angenommen die alleinige sorgeberechtigte Mutter und ihr 3 Jahre alter Sohn sind gläubige Moslems. Der leibliche Vater bekennt sich zu keinem Glauben. Die Mutter legt darauf Wert, dass kein Schweinefleisch gegessen wird. Nach dem sich die Eltern getrennt haben sieht der Vater seinen Sohn jedes 2. Wochenende. Er füttert seinen Sohn mit Schweinefleisch in jeder nur erdenklichen Form (Bratwurst, Aufschnitt, Hackfleisch, Speck, usw.).

Darf die Mutter das Umgangsrecht für Ihren Sohn mit dem leiblichen Vater deswegen verweigern. Nach Angabe der Mutter ist das Füttern von Schweinefleisch an das Kind unerträglich. Der Vater lässt sich nicht verbieten Schweinefleisch an das Kind zu verfüttern.

Für eine rechtliche Beurteilung wäre ich sehr dankbar!

Hallo,

der Vater hat sich daran zu halten, was die Sorgeberechtigte Mutter sagt. Unterlässt er dies, hat er kein Besuchsrecht mehr!

Abgesehen davon: Wir leben in Deutschland und nicht im Islam. Viele Islamisten essen Schweinefleisch. Es steht nicht im Koran „iss kein Schweinefleisch“. Man hat es so weitergegeben, weil das Schwein früher als dreckiges Tier galt. Dies ist schon lange nicht mehr der Fall. Wer in Deutschland lebt, sollte sich auch anpassen- auch den Essensgewohnheiten.

Ich finde es für das Kind schade, dass ihm soviel verwehrt wird, obwohl er Deutscher ist.

Alles Gute
Anja

Hallo,

ich kann hier leider keine fundierte Antwort geben, da das Familienrecht nicht mein Fachgebiet ist.

Da die Religionsfreiheit aber einen hohen Stellenwert hat, könnte ich mir vorstellen, dass das Umgangsrecht mit der Auflage belegt werden kann, auf das Anbieten von Schweinefleisch zu verzichten.

Ich hoffe, ein Experte aus dem Kreis kann Ihnen hier sichere Auskunft geben.

Gruß
cosis

Bis zum 13. Altersjahr des Kindes kann die erziehungsberechtigte Kindsmutter die Religiösen Vorstellungen des Kindes bestimmen.
Es handelt sich deshalb um einen unzulässigen Missbrauch des Umgangsrechts, da dem Kindsvater offenbar bewusst ist, dass er mit seinem Verhalten gegen die religiösen Vorgaben der Kindsmutter verstösst.

§ 1684 BGB sagt eigentlich schon alles: Abs. 2 besagt, dass die die Eltern alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Gemäss Abs. 3 kann das Familiengericht die Ausübung des Umgangsrechts näher regeln und die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung ihrer Pflichten anhalten, ansonsten eine Pflegschaft für die Durchführung des Umgangs angeordnet wird. Schlimmstenfalls kann das Umgangsrecht beschränkt oder aufgehoben werden.

Im Klartext: Die Mutter kann das Familiengericht anrufen. Da dies für den Kindsvater, der sich sonst offenbar untadelig verhält, eine Härte bedeutet, schlage ich vor, dass sie vorab versucht, mit Hilfe des Jugendamts eine persönliche Ermahnung des Kindsvaters einzuleiten.

Ich bin kein Experte für Familienrecht, aber ein Verweigern des Umgangsrecht als nächste Maßnahme sehe ich als problematisch an. Ggf. muß hier eine familiengerichtliche Klärung erfolgen.

Vielleicht sollte man zunächst das Jugendamt befragen, wie hier weiter vorzugehen ist. Die geschilderte Problematik dürfte dort kein Einzelfall sein.

Hallo,

es tut mir leid, aber eine kostenlose Rechtsberatung kann ich in diesem Rahmen nicht erbringen. Ich kann Ihnen daher nur raten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Darf die Mutter das Umgangsrecht für Ihren Sohn mit dem
leiblichen Vater deswegen verweigern?

Hallo, Neon77

zur Beantwortung dieser Frage wenden Sie sich bitte an einen anderen, im Familienrecht bewanderten, qualifizierten Experten, etwa an einen Fachanwalt für Familienrecht.

MfG

Vierten

Hallo Neon77,

ich glaube, hier ist eine rechtliche nicht notwendig. Meinungsverschiedenheiten wie diese sollten nach meiner Ansicht grundsätzlich in der Familie geklärt werden, auch, wenn die Familie aus zwei Teilen besteht. Hier ist Vernunft gefragt.
Der Vater meint, damit seine Ex ärgern zu können. Das gelingt ihm auch. Aber was kann das Kind dafür? Wie soll es sich orientieren? Es ist doch so schon schwer für den Kleinen. Mutter und Vater müssen unbedingt miteinander vernünftig reden. Wenn die Mutter das Sorgerecht hat, hat sie auch das Recht zu fordern, was der Junge essen darf. Wenn sich der Vater nicht daran hält, ist das einfach nur rücksichtslos. Er bringt den Jungen völlig durcheinander.
Wenn ein vernünftiges Gespräch nicht helfen sollte, würde ich als Mutter das Jugendamt einschalten.

Viel Glück!
Katja

Hallo,

ich bin zwar kein Experte im Familienrecht, aber wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, dann obliegt ihr bis zur Religionsmündigkeit des Kindes auch die Entscheidung über die Releigionszugehörigkeit und hat der Vater diese Entscheidung zu respektieren. Tut er das nicht, kann die Mutter m. E. - auch im Eilverfahren - auf Unterlassung klagen bzw. das Umgangsrecht des Vaters unter entsprechende Auflagen stellen und ggf. einschränken lassen.

Hierzu müßte aber ein RA konsultiert werden, der sich mit Familienrecht auskennt.

Grüße

Soliton

Hallo Neon,

sofern der Vater noch erziehungsberechtigt ist, darf er m. W.dem Kind Schweinefleisch geben. Sollten unüberwindliche Differenzen diesbezüglich auftreten, muss m. W. eine gerichtliche Entscheidung gesucht werden. Nähere Infos bekommen Sie sicherlich beim Jugendamt.
Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass hier eine Entscheidung im Sinne der Mutter getroffen wird. Dem Kind Schweinefleisch zu geben, ist hier nicht verboten. Die religiöse Regelung basiert auf einer Zeit, in der Schweinefleisch aufgrund der Trichine bedenklich war. Deshalb ist Schweinefleisch auch den Christen gemäß Bibel „verboten“. Diese Zeiten sind jedoch lange vorbei.
Außerdem müssen Sie unterscheiden zwischen religiöser Wertungen und rechtlicher Würdigung, die nur auf Tatsachen beruhen darf. Der Staat muss sich aus Wertungen heraus halten. Sofern keine Tatsachen gegen den Genuss von Schweinefleisch sprechen - und das tun sie nicht mehr - darf der Staat es nicht verbieten - das ist ihm in diesem Rechtsstaat vorgeschrieben. Vielen Muslimen, die meist aus anderen Staatsformen kommen, in denen Schweinefleisch das geringste Problem darstellt, wird das schwer zu verstehen sein. Aber es ist halt die Grundlage von Rechtsstaaten. Sofern die Muslima sich in einem Rechtsstaat unserer Prägung nicht wohl fühlt, steht es Ihr frei, den Staat zu verlassen!! Wäre aber dumm. ch islamischen Recht hat sie bekanntlich nur einen halben Erbrechtsanspruch, und weitere gravierende Nachteile. Sie sollte sich überlegen, ob sie sich nicht besser hier integriert. Ihr Ausdruck „Füttern“ und „Verfüttern“ ist übrigens unangemessen und eine Verhöhnung der deutschen Wertordnung, der deutschen Kultur und des deutschen Staates. Für jemand, dem oder dessen Vorfahren der deutsche Staat und diese Kultur Asyl gewährt oder Arbeit geboten hat, ist diese Wortwahl unangemessen!!! Eigentlich haben solche Menschen wie SIE hier nichts verloren und sollten schnellstens gehen.!!!Sie leben hier in einem Staat in dem die Mehrheit der Menschen Schweinefleisch isst. Dies als „futtern“ zu bezeichnen stellt die Menschen, die Ihnen oder Ihren Vorfahren geholfen haben mit Tieren gleich. Ich bitte Sie deshalb dieses Land SCHNELLSTENS zu verlassen. Nehmen Sie IHre Kinderchen alle mit - und das Problem wird sich erledigt haben. Sie können dann den Kindern auch gerne Schauermärchen über die Schweinefresser erzählen - nur - betreten Sie dieses Land dann besser nicht mehr!!!
noch eine kurze Erwähnung zum gesundheitlichen Wert von Fleischsorten: Schweinefleisch ist aus verschiedenen Gründen nicht die beste Wahl. Es enthält viele Purine (Harnstoff) und ist deshalb ungesund für Menschen mit Gicht. Außerdem werden Schweine, die die lauffreudigsten Tiere sind, lebenslang in Boxen gehalten, in denen sie sich nicht einmal umdrehen können. Man spritzt deshalb Tranquilizer, die die Tiere ruhig stellen. Das führt bisweilen zu Krankheiten - insbesondere zu vereiteterten Gelenken, weshalb sie Antibiotika vorbeigend bekommen. Wenn man dann bedenkt, dass die Schweine kein Wasser bekommen, sondern wasserhaltigen Brei, damit sie durch das Verlangen Flüssigkeit aufzunehmen weiter gemästet werden, sollte man über unsere Tierhaltungsethik nachdenken. Unter diesen Gesichtspunkten kann man sich fragen, ob das Essen von Schweinefleisch ethisch vertretbar ist. Wenn man dagegen bedenkt, dass durch diese kostengünstige Zucht breiten Schichten der Bevölkerung guter Fleischkonsum erst ermöglicht wird, sieht die Sache gleich anders aus. Wer ethisch vertretbares Schweinefleisch sucht, findet in einer BRoschüre der Verbraucherberatung Bio-Bauernhöfe des regionalen Umfeldes, die ihr Fleisch selbst vermarkten. Hier kann man sich die Zucht ansehen und erklären lassen und sein Schweinefleisch unbedenklich einkaufen.
Rotes Fleisch (Rindfleisch) enthält zwar viel Eiweiss, aber auch negatives Eisen - laut Prof. Dr. Karin Michels, der führenden Epidemiologin aus Bosten USA. (Eisen ist grundsätzlich gut und Träger des Sauerstoffs im Blut - aber das Eisen im roten Fleisch hat viele negative Eigenschaften), Schafsfleisch ist ebenfalls mit dem „negativen“ Eisen belastet, enthält jedoch Orot-Säure, die unkontrollierte Zellteilung (Krebs) verhindern hilft. Deshalbn sind Schafsprodukte generell empfehlenswert - insbesondere Schafskäse. Das einzig wirklich empfehlenswerte Fleisch ist hingegen weißes Fleisch - also Huhn oder Pute. Wenn man aber bedenkt, unter welchen Bedingugen es gezüchtet wird, ist es ebenfalls bedenklich.
Fleisch ist jedoch das geringste Problem für Kinder. Die Muslima sollte sich über Glutamat, Aspartam, Zucker und Weissmehl informieren. Dadurch schützt sie ihr Kind weit mehr, als durch die - insbesondere den Türken eigene - unreflektierte Dogmatik.
Und sollten Sie Ihre Sprache in diesem Land nicht im Zaum halten können, hatte ich meine Empfehlung ja bereits ausgesprochen. A D I E U !!
Alle Angaben ohne Gewähr.
Angewidert von Ihrer Wortwahl und von Ihrer Dogmatik verbleibe ich mit dem Wunsch, dass Sie meiner Aufforderung nachkommen.

Sorry, habe überlesen, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Sie kann dann natürlich das „Verfüttern“ des Schweinefleisches untersagen. Sofern der VAter dem nicht nachkommt, kann sie ihm den Umgang mit dem Kind entziehen lassen. Dazu muss sie sich an das Jugendamt oder einen Anwalt weden.

Hallo!

Ich bin kein Experte im Familienrecht, deshalb kann ich Ihre Frage nicht ganz präzise beantworten. Es dürfte aber so sein, daß der leibliche Vater zumindest ein Umgangsrecht mit dem Kind haben muß, um es regelmäßig sehen zu dürfen, z.B. alle vierzehn Tage am Wochenende oder ähnliches. Dieses Umgangsrecht müßten Sie ihm mit dem Argument entziehen zu lassen versuchen, der Genuß von Schweinefleisch schade dem Kind. Damit werden Sie sich in Deutschland schwertun, denn hier gilt nun einmal kein muslimisches Recht, und das Essen von Schweinefleisch schadet objektiv niemandem mehr als andere Fleischsorten. Zwar ist es provokant, das Kind ausgerechnet mit Schweinefleisch zu füttern, aber der Glaube (oder Unglaube) des Vaters steht rechtlich auf keiner niedrigeren Stufe als Ihrer und ist deshalb nicht weniger beachtlich.

Erlauben Sie mir eine persönliche Anmerkung. In vielen Religionen existieren Regeln, die zu der Zeit, zu der sie erlassen wurden (also teilweise vor vielen hundert Jahren), einmal einen ganz konkret-weltlichen Sinn hatten, der von dem Glaubensstifter religiös „verpackt“ wurde, schlicht damit sich die Menschen daran hielten. So verdarb Schweinefleisch früher bei fehlender Kühlung leichter als andere Fleischsorten, weshalb Mohammed es zu seiner Zeit - sinnvollerweise - verbot. Heutzutage sind durch die Hygienevorschriften und Kühlmöglichkeiten diese Bedenken überholt. Würde Mohammed heute leben, würde er andere, viel gefährlichere Dinge verbieten, z.B. schnelles Autofahren oder Fast Food. Auf Schweinefleisch würde er nicht mehr kommen. Vielleicht bedenken Sie dies, wenn Sie längerfristig in einer liberalen Gesellschaft leben möchten, was ja Ihre freie Entscheidung ist.

Ich bin erstaunt wie die Wellen der Emotionen hochschlagen können, nur weil eine Mutter für sich und ihr Kind entschieden hat kein Schweinefleisch zu essen. Man muss akzeptieren, dass es Menschen gibt, die Schweinefleisch widerlich finden. Dazu zählen nicht nur Muslime sondern u.a. auch Juden und andere Gruppen. Es verlangt auch niemand, dass man in einem fremden Land dortige Essensgewohnheiten annimmt: Beispielsweise Hundefleisch, Lebendiges Essen, Insekten, 1000 jährige Eier und und und. Deutsche eröffnen auf der ganzen Welt ihre Metzgereien und selbstverständlich geht man als Deutscher in einem fremden Land deutsch Essen.

Ich argumentiere so:

Ein Glaube muss die Möglichkeit haben ausgeübt zu werden. Rituale müssen ausgeübt werden können. Werte müssen vermittelbar bleiben. Wenn nun ständig jemand kommt und alles in Frage stellt und das Ausüben des Glaubens auf erwähnte Weise missachtet und nicht beachtet ist faktisch die Ausübung und die Vermittlung des Glaubens nicht mehr möglich. Das Kind kann sich auf diese Weise niemals als vollwertiges Mitglied seiner Glaubensgemeinschaft fühlen, weil es von klein auf mit dem Verzehr von Schweinefleisch verunreinigt wurde. Es wird ein destruktives Spannungsverhältnis zwischen Mutter und Kind erzeugt wenn der Umgangsberechtigte weiterhin dem Kleinkind seine Missachtung demonstrieren darf. Das Kind muss also mit einem der beiden Elternteile brechen um seinen persönlichen Selbstwert erhalten zu können.

Da die Mutter die alleinige Sorgeberechtigte ist sollte der Bruch damit nicht mit dem Vater erfolgen? Der Vater ist es ja schließlich der stört!?

Man muss die diffamierende Wortwahl „verfüttern“ nicht im Mindesten akzeptieren. Außerdem sollte man verlangen können, dass gerade Moslems des Lesens mächtig sind - immerhin ist es mit dem Judentum eine Religion der Schrift. Und dann wäre klar, dass ich nicht verlangt habe, deutsche Essgewohnheiten anzunehmen. Ich verlange von einem Gast in unserem Land, dass er die deutsche Kultur nicht ablehnt. Ansonsten soll er sich verp… und zwar schnell.
Was das die deutschen Essgewohnheiten im Ausland angeht, sollten Sie sich besser informieren. IN manchen Ländern wird diese überhaupt nicht toleriert und eine Schweine-Metzgerei würde gar nicht zugelassen. Ebenso wie der Genuss von Alkohol generell in manchen Ländern verboten ist - teilweise bei drakonischen Strafen. Nun ist das keine religiöse Sache, sondern eine kulturelle. Oft ist es aber der Fall in islamischen Ländern. Das aber liegt daran, dass an diesen Ländern die Zeit der Aufklärung vorbei ging und ein Großteil der Einwohner Analphabeten sind, zumindest aber wenig Kenntnisse vom Ausland haben - insbesondere vom Christentum oder anderen Kulturen.
Ich bin ganz froh, in einem Land zu leben, in dem sich der Staat keine Werturteile anmaßt, sondern ausschließlich eine Basis schafft, auf der Werte und politischer Willen gebildet werden können. Dabei verkenne ich die schleichende Indoktrination nicht. Nur ist die mit der in islamischen Ländern nicht vergleichbar.

Leider hat es wenig Sinn, auf dieser Ebene zu diskutieren. Nur soviel: Ein dreijähriges Kind (ich habe selber eins) glaubt weder an Jesus noch an Mohammed, sondern an das Sandmännchen, Vanilleeis und sein Lieblingsspielzeug. Ein Kind kann (und sollte) frühestens mit ca. fünfzehn Jahren selbst über seinen Glauben entscheiden. Zweitens: Sie definieren sich selbst automatisch als konstruktiv und den Vater automatisch als destruktiv. Aus seiner Sicht verhält es sich genau andersherum. Für ihn ist Ihr Beharren auf islamischen Sitten eine Mißachtung seiner Weltanschauung. Ihre Weltanschauung steht nicht automatisch über seiner. Drittens: Ein Mensch, der lange in einem Golfstaat gelebt hat, sagte einmal, was ihn an Muslimen stört: Die absolute Unfähigkeit zur Selbstkritik.

Das muss aufwändig geprüft werden. Wenden Sie sich an einen RA.

Hallo Neon77,

zunächst finde ich es schade, dass Sie sich bei solch intimen fragen hinter einem Pseudonym verberge wolle, aber sei’s drum… .

Leider kenne ich mich im Familienrecht nicht besonders gut aus, aber ich meine Sie sollten diesbezüglich mit dem Jugendamt sprechen. Nicht gleich mit der Absicht, Ihrem Mann das Umgangsrecht zu verbieten, sondern vielmehr offen dahingehend, ob Sie nicht die Möglichkeit gäbe, durchzusetzen, dass Ihre Kinder kein Schweinefleisch mehr essen.

Wenn ich mich recht erinnere (ab hier also ohne irgendwelche Gewähr), kommt es für die Festsetzung der Erziehungsgrundsätze vor allem darauf an, wie das Sorgerecht ausgestaltet ist. Wenn Sie alleinige Sorgerechtsinhaberin sind, liegt es grundsätzlich an Ihnen, diese Grundsätze festzulegen und Ihr Ehegatte, der nur ein Umgangsrecht hat, muss diese grundsätzlich beachten. Ob dies aber soweit geht, dass Sie den Vater zwingen können, dem Kind kein Schweinefleisch zu verabreichen, kann ich leider nicht beurteilen.

Wenn Sie beide allerdings das gemeinsame Sorgerecht für Ihren Sohn inne haben, sehe ich allerdings keine rosige Aussichten, weil Sie eben grundsätzlich gleichberechtigt sind, und der eine eben keine weiterreichende Befugnis hat, Erziehungsgrundsätze festzulegen, als der andere.

Im Übrigen gibt es in Deutschland die s.g. negative Religionsfreiheit, die ebenfalls geschützt ist. Sie dürfen sich also genauso gut als gar nicht religiös betrachten, ohne, dass sie aufgrund dieser Einstellung gegenüber einem Gläubigen benachteiligt werden dürften. Das dürfte nach meiner vorläufigen Einschätzung auch für die Bewertung der Erziehungsgrundsätze gelten.

So, ich hoffe Ihnen dennoch ein wenig weiter geholfen zu haben.

MfG

H.K.