Darf mein Vermieter die Kaution einbehalten?

Ich wohne seit einem Jahr in einer 2 Zimmer Wohnung und hatte schon von anfang an Probleme mit meinem Vermieter. Er hat sich bis heute nicht um fehlende Fensterisolierungen, meine kaputte Freisprechanlage und Schimmel in meiner Wohnung gekümmert. Außer dass er mir ein Schimmelspray gekauft hat. Wahnsinn. Dann hab ich im endeffekt auch noch meine Wohnung neu ausmessen lassen und herausgefunden, dass ich anstatt 58qm Wohnfläche (steht im Mietvertrag) nur 46qm Wohnfläche habe. Daraufhin habe ich eine Mietminderung vorgenommen, die ich bis heute durchziehe. Mein Vermieter war mit einem Dachdecker der beim zweiten Treffen ein Sachverständiger war zwei mal in meiner Wohnung, aber verändert hat sich NICHTS.
Ich habe mich schon mit Nachbarn kurzgeschlossen und auch sie haben einige Male Miete einbehalten müssen weil sonst seitens des Vermieters nichts passiert wäre.
Zur Zeit schaue ich mich nach einer anderen Wohnung um und meine Frage ist nun, kann mein Vermieter aufgrund der Mietminderung, die ich vorgenommen habe, meine Kaution einbehalten? Oder wird mir die Kaution ausgezahlt und das mit der Mietminderung wird an anderer Stelle geklärt? Ich bin auszubildende und könnte nur schwer eine Kaution für eine neue Wohnung aufbringen, wenn mir meine alte nicht ausgezahlt wird!
Vielen Dank für Antworten!

Liebe Diamond,

leider hast du es dir zu einfach gemacht, indem du einfach die Miete gekürzt hast und somit der Vermieter auch verärgert ist - egal, ob du im REcht bist oder nicht.

Viel besser wäre es gewesen, sich einem Mieterverein anschzuschliessen und die Beseitigung der Mängel einzufordern, nach erfolgloser Frist diese selber machen zu lassen und dies dann von der Miete abzuziehen!

Aber die Mieter nehmen lieber die gesparte Miete der Mietkürzung und behalten sie einfach…

Zur Kaution muss ich dir leider eine schlechte Nachricht sagen: der Vermieter hat 6 Monate nach Ausztug Zeit, die Kaution abzurechnen. Du wirst also bei Auszug kein Geld sehen!!!

Am besten fragst du schon mal Freunde oder Verwandte, ob sie dir was leihen, falls du dann eine neue Wohnung findest, damit du auch den Mietvertrag machen kannst!

Viel Glück!
Dina

Der Vermieter muss beim Auszug die Kaution noch nicht zurückzahlen, wegen eeventueller Nebenkostennachzahlung oder zwecks Streitigkeiten bezüglich der Renovierung. Wie Sie hier den Vermieter schildern, können Sie davon ausgehen, dass Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen müssen, damit Sie die Kaution zurückbekommen. Eventuell wäre es ratsam zum Anwalt zu gehen oder zum Mieterverein.
Viel Glück!

MfG Roland Ritt

Liebe Diamond, die Wohnungsgröße im Mietvertrag darf 20 Prozent von der tatsächlichen Wohnungsgröße abweichen. Das ist ziemlich knapp bei dir, prüfe lieber, ob deine Berechnung stimmt.
Bei Auszug wird der Vermieter mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kaution einbehalten, da er erst mit der nächsten Abrechnung erkennen kann, ob noch Forderungen an dich bestehen. Da er sich bislang um nichts gekümmert hat, wäre es gut möglich, dass ein Rechtsstreit wegen der Kaution bevorsteht. Hast du deine Mietminderung schriftlich begründet? Auch die Mängel in deiner Wohnung? Hast du alles gut dokumentiert (z. B. Fotos)? Falls ein Streit bevorsteht, ist es besser, für solche Fälle vorgesorgt zu haben, damit ein Gericht die Sachlage besser beurteilen kann.
Alles Gute!

Hallo!

Also, Miete einfach einbehalten (Darf man nicht einfach) für solche Sachen solltest du schleunigst zu einem Rechtsanwalt und der veranlasst dann , das die Miete auf ein Sperrkonto kommt , wenn dein vermieter seiner aufgabe nicht nach kommt… du musst aber am besten fotos von den schimmelnden wänden oder was auch immer machen und mitnehmen . der rechtsanwalt fordert dann mit einem schreiben deinen vermieter auf dieses zu beseitigen etc…

Dein Vermieter hat sogar das recht 6 Monate die Kaution einzubehalten, laut Gericht kannst du dieses zwar versuchen mit dem rechtsanwalt schneller einzuklagen aber 6 monate zeit kann er sich schon lassen bei der auszahlung.

Wenn du in der Ausbildung bist dann rate ich dir, gehe zu einem anwalt und dort beantragst du prozesskostenhilfe und füllst bei ihm direkt den beratungsschein aus fallst du für solche fälle keine rechtschutzversicherung haben solltest.Vergiss nur nicht deine Lohnabrechnungen mit zu nehmen und trage ihm dein Anliegen und deine Bedenken vor.

Was die Kaution angeht: du bist in der ausbildung und solltest mal zum arbeitsamt gehen und dort geld beantragen für eine neue wohnung , soweit ich weiß, musst du erstens einen termin machen und zweitens dahin gehen und lohnabrechnungen etc mit bringen und situation erklären und auch bitte erwähnen das du schon bei einem rechtsanwalt bist … du kannst dann dort ein zinsloses darlehen beantragen und dieses für die neue Kaution verwenden…

ich hoffe, ich konnte dir ein bisschen weiter helfen…

lieben gruß

Nehmt euch doch die Rechtschutz oder geht in Widerspruch!LG Veronika