Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag ?

Wenn ein Arbeitgeber vom Gericht eine Pfändung eines Arbeitseinkommens erhalten hat, die Arbeitnehmerin 2 Kinder alleine erzieht und Steuerklasse 1 hat, wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag, wenn der Vater Unterhalt zahlt und auf der Steuerkarte 1 Kind eingetragen ist ?

Hallo,

bei Lohn-/Gehaltspfändung ist die Steuerklasse unerheblich, wichtig ist die Zahl der Kinder und falls Ehemann/Ehefrau Hausfrau/Hausmann ist, denn wenn Ehemann/Frau kein Einkommen hat, ist der Arbeitnehmer auch für Ehemann/Frau unterhaltspflichtig.

In diesem fiktiven Fall:
Frau alleine:
1.030 bis 1.039,99 € Netto 0,78 €;
1.040,00 bis 1.049,99 7,78 €

Frau und 1 Kind:
pfändbar erst ab 1.420,00 bis 1.429,99 Netto nur 1,95€ p.M.;

Frau und 2 Kinder:

1.640,00 bis 1.649,99 Netto = 3,26 € p.M.

Ob der Kindesvater Unterhalt bezahlt, ist bei der Pfändung auch uninteressant.

Schönen Tag noch.