Kann man mit Pflichtteil ins Grundbuch kommen?

Ehepaar, kinderlos, ohne Testament.
Beide mit 50% im Grundbuch.
Geschwister des Verstorbenen erben somit einen Pflichtteil.
Können die Geschwister mit diesem Pflichtteil einen Eintrag ins Grundbuch verlangen?

Geschwistern steht niemals e i n Pflichtteil zu. Wenn in dem vorliegeden Fall die Eltern nicht mehr lebten, sondern nur Geschister, dann sind sie die gesetzlichen Mit-Erben neben dem Witwer/der Witwe geworden. Nach Beschaffung des Erbscheins können sich diese Erben als Erbengemeinschaft hinsichtlich des Miteigentumsanteils von ein Halb in das Grundbuch eintragen lassen.
H.G.

Hallo, noch eine Frage hierzu: der eine Geschwisterteil überträgt seinen Anteil (1/8) an die Witwe. Der Andere will mit seinem Achtel ins Grundbuch.
Witwe will aber auszahlen. Was ist dann?

Ein Miterbe -wie hier die Wwe.- kann nicht bestimmen, was mit dem Anteil eines anderen Miterben geschieht. Sie muss akzeptieren, dass der Miterbe in das GB mit eingetragen wird. Es entstand mit dem Todesfall (Erbfall) eine Erbengemeinschaft. Wenn die Wwe. Alleineigentümerin werden will, muss sie die Versteigerung betreiben, falls der ME sich nicht abfinden lassen will.
H.G.

Hallo, noch eine Frage hierzu: der eine Geschwisterteil
überträgt seinen Anteil (1/8) an die Witwe. Der Andere will
mit seinem Achtel ins Grundbuch.
Witwe will aber auszahlen. Was ist dann?