Gewärleistung beim Auto?

Meine Mutter hat dieser Jahr ein Gebrauchtwagen gekauft, neulich ist dieserstehen geblieben. Er wurde in die werkstatt des Händlers geschaft, nun soll Sie eine Rechnunmg von über 300 Euro zahlen. Defekt ist Nockenwelle und ein Sensor.Muß sie für die kosten aufkommen?

Hallo,

mit Deinen wenigen Angaben kann ich nicht die Frage beantworten.
Wann genau hat sie den Wagen gakauft, wie alt war das Auto und wieviel Km hatte er beim Kauf? Wieviele Km hatte er bei dem Defekt? Hat sie eine Gebrauchtwagengarantie?

Gruss

W.A.

45000 beim Kauf und ca.48000 beim defekt, Garantie nein aber der Hersteller ist doch verpflichtet einen Gewärleistung zu gebeben? Das Auto wurde nur aller 14 Tage bewegt und das nur zum Einkaufen usw.

Hallo,

häufig herrscht die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Hierbei muss man aber wiederum berücksichtigen, dass nicht jeder Defekt auf einen Sachmangel zurückzuführen ist. Auch Missbrauch, mangelnde Pflege und Wartung, Vorsatz etc. können ursächlich sein. Die Beweislast, dass der Defekt auf einen Sachmangel und nicht auf andere Umstände zurück zu führen ist, trägt daher in jedem Fall der Käufer. Tritt nun also ein Defekt auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass dieser auf einen Mangel zurückzuführen ist und der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die übliche Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit einem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus nachvollziehbar.

Letztendlich hängt das alles aber vom Einzelfall ab, der mir nicht bekannt ist.

Gruß

S.J.

Hallo,
der Händler haftet für Sachmängel.Ein Sachmangel liegt vor, wenn der Defekt schon bei der Auslieferung vorhanden war.In den ersten sechs Monaten nach Verkauf muss der Verkäufer beweisen, dass dieser Mangel bei der Auslieferung nicht vorhanden war. Dies kann in der Regel kein Händler beweisen, weil kein Komplettgutachetn über den Zustand der einzelnen Teile vorlegt. Ausnahmen sind Verschleißteile.Wie oft das Auto bewegt wurde spielt nicht die geringste Rolle.
Mehr kann ich Dir nicht dazu sagen, weil mir Einzelheiten fehlen.Was ist denn genau der Defekt? Ist es Verschleiß an der Nockenwelle Wann hat derKauf stattgefunden? Könnt ihr mal kapieren,dass man zur Beantwortung solcher Fragen alle Einzelheiten des Verkaufes wissen muss? Dies ist mein Spezialgebiet und ich berate gerne. Aber ich brauche Input.

Kannst ja auch ein bischen netter sein (Kapieren)und leider weiß ich auch nicht mehr da ich meine Mutter nur einmal im Jahr sehe, Sie selbst ist 61 und kennt sich nicht aus

ich habe das nicht böse gemeint. Aber ich werde ständig mit Anfragen konfrontiert aus deren Inhalt man nicht schlau wird. Wie soll ich denn dann qualifiziert beraten?

Auch Dir kann ich nur einen Rat geben wenn ich Einzelheiten weiss. Je mehr desto besser. Ich wollte Dir nicht zu nahe treten.

hallo zundermann,
dies kann man ohne den vertrag zu kennen, leider nicht beantworten.
gruß
candy**66