Hausmeisterdienst auf Nebenkosten umschlagen

Hallo, ,ich bin Hauseigentümer.
Bis jetzt habe ich alle Hausmeistersachen selbst gemacht z.B. Winterdienst, Mülltonnen…
Dafür habe ich meinen Mieter 60 Euro im Jahr berechnet.
War das rechtens? Da ich ja dafür keine Rechnung habe und ein „Schlauer“ Mieter der Meinung war das dürfte ich nicht.

Nun werde ich einen Hausmeisterdienst beauftragen um den Winterdienst zu machen. Da jetzt meine 2. Frage. Kann ich dann jetzt die gesamten Kosten dafür auf die Mieter umlegen? Oder gibt es da auch eine Höchstgrenze?

Danke schon mal im Voraus.

Hallo,
es gibt keine Höchstgrenze, außer eben das, was gegen die guten Sitten verstoßen würde. Aber im Ernst: Sie beauftragen einen Profi, der stellt Ihnen eine korrekte Rechnung aus, und genau diese Kosten können Sie auf Ihre Mieter abwälzen, d.h. mit der Nebenkostenabrechnung umlegen.
Gruß, Zita
P.S.: Die werden sich wundern, denn der Profi macht das nicht für 60,00 EURO!

Hallo boosista,

ich bin in der Betriebskostenverordnung fündig geworden. Dort heißt es:
㤠1 Betriebskosten
(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.“
Nachzulesen z.B. bei Wikipedia.
Also war Ihr Umlegen der Hausmeisterkosten rechtens, wenn sie angemessen waren und durch den Mietvertrag gerechtfertigt waren.
Damit dürfte auch die zweite Frage beantwortet sein.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Ja, wenn das im Mietvertrtag steht unter NK und auch ein Abrechungsschlüssel dort steht, z.B. nach qm oder Personenanzahl.
Manchmal steht auch bei den NK die Rubrik: Sonstiges, das kann man nehmen, aber auch dort muss der Verteilerschlüssel stehen.

Hallo!
Die Frage ist, haben sie im Mietvertrag Hausmeisterkosten ausgewiesen oder nicht?
Wenn nicht, können sie solche Kosten nicht abrechnen. Und um diese Kosten, auch bei Einschaltung einer Firma, umlegen zu können, müssen sie Ihre Mieter von dem Vorhaben schriftlich mit Frist in Kenntnis setzen, d.h. sollten die Mieter Ihrer Pflicht bis zum … (ca. 14 Tage) nicht nachkommen, wird kostenpflichtig ein Unternehmen mit den zu erledigenden Arbeiten betraut.
L.G.