Mietminderung bei nichtregelbarkeit der heizung?

hallo,
wir haben in der ganzen wohnung fußbodenheizung und in jedem zimmer einen termostat. leider heizt diese im bad und im schlafzimmer ständig, ohne das wir den termostat bedient haben (sternchenstellung). regeln können wir die heizung nur im externen heizungsraum. unsere vermieterin reagiert nicht auf unsere aufforderung das rearieren zu lassen. ich habe aber gelesen das man als mieter das recht hat die heizung in jedem raum regeln zu können. kann ich die miete mindern und wenn ja in welcher höhe?

Hallo,
da entstehen ja übermäßige Kosten, wenn die Heizung nicht mehr regulierbar ist.
Bei einem berechtigten Wohnungsmangel sollte der Mieter den Vermieter informieren und ihm eine angemessene Frist setzen (je nach Einzelfall, max. 14 Tage), gegebenenfalls zu Beweiszwecken in Schriftform (per Einwurf-Einschreiben). Falls der Vermieter nichts unternimmt, hat der Mieter bei dessen Verzug bei kleineren Arbeiten auch die Möglichkeit zur Ersatzvornahme. Er kann dafür vom Vermieter auch einen Kostenvorschuss verlangen (BGH-Urteil vom 28.5.2008 - VIII ZR 271/07).

Eine Mietminderung steht dem Mieter kraft Gesetz zu, wenn die Tauglichkeit der Mieträume zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben bzw. gemindert ist (§ 536 BGB). Wenn der Vermieter den Mangel kennt, erübrigt sich eine Mängelanzeige durch den Mieter. Zur Berechnung der angemessenen Höhe (von der Bruttomiete) gibt es einschlägige Tabellen im Internet.

Was steht denn im Mietvertrag wegen der Beteiligung an Kleinreparaturen?

Bei einer eigenmächtigen Handwerkerberauftragung kann der Mieter daher - außer bei einem Notfall - keine Kostenerstattung erwarten (BGH-Urteil vom 16.1.2008 - VIII ZR 222/06).

Gruss Huftier

hallo huftier,

danke für die schnelle antwort.
also im mietvertrag steht bei kleinreparaturen, dass die mieter 60€ je einzelreparatur tragen muß, aber unter kleinraparaturen sind nur wasserhähne u.s.w. aufgezählt, nichts wegen heizung.
um hohe kosten zu vermeiden, ist unsere vermieterin der meinung, dass wir die heizung ja im heizungsraum regeln können. das wäre vielleicht auch möglich (heizungsraum liegt gegenüber von unserer wohnung) aber es geht uns ums prinzip, schließlich zahlen wir genug miete. außerdem kann ich mir nicht vorstellen dass es gut ist wenn jeder an der heizungsanlage dreht und stellt.
bescheid gesagt haben wir unserer vermieterin schon im oktober, da hatten wir noch ein ähnliches problem im wohnzimmer. da sprang die heizung einfach irgendwann an und ging irgendwann wieder aus, ohne das man den termostat bedient hat. da hatten wir darauf bestanden den termostat auszutauschen (obwohl ihr klempner meinte, dass die nicht kaputt gehen können, aber ne andere lösung wußte er auch nicht).seit dem austausch funktioniert die heizung dort wieder.
darum nehmen wir mal an, dass die anderen termostate auch defekt sind und haben sie dann vor 2 wochen nochmal schriftlich gebeten die termostate auszutauschen(haben leider keine frist gesetzt).
jedenfalls hat sie bis heute nicht einmal auf den brief reagiert. können wir trotzdem die miete zum 1.12. mindern? oder muß vorher eine frist gesetzt sein?
und in den tabellen zur mietminderung finde ich nur angaben, wenn die heizung nicht mehr heizt und die temparaturen unter 15 grad sind, aber nichts darüber wenn sie nicht regelbar ist. weißt du da vielleicht ne genaue zahl? sind 10% ok? und was können wir machen wenn sie sich weigert das zu reparieren?
sorry, dass ich so viel geschrieben habe, hoffe es ist nicht zu verwirrend,

gruß katmax

Hallo,
ich würde zur Sicherheit nochmal eine schriftliche Frist setzen, vielleicht von einer Woche mit Ankündigung der Minderung und dann rückwirkend mindern. Und zwar ab dem Datum der ersten Meldung bei der Vermieterin. Ich denke, 10% sind O.K.
Es ist auch immer die Entscheidung des Gerichts, wieviel und ob gemindert werden darf.
Aber man muss ja keine 100% Miete zahlen für etwas, was nicht 100% in Ordnung ist.

Gruss Huftier

hallo,
wir werden heut noch einmal versuchen mit ihr zu reden und ansonsten weren wir es so machen und lieber noch ne frist setzen, da sind wir ja dann auf de sichereren seite.
trotzdem schon mal vielen dank, hast mir sehr geholfen!!

gruß katmax