kündigungsfristaufhebung wegen eigenbedarf

Guten Tag,
mein freund hat von seinem vermieter vor weihnachten zu hören bekommen,das er das haus,das er gemietet hat räumen muss,da er eigenbedarf angemeldet hat.allerdings hatte er zu diesem zeitpunkt noch keine schriftliche mitteilung darüber erhalten.vor ca. einer woche bekam er dann die fristlose kündigung.er muss jetzt bis zum 1.2. ausgezogen sein.die kündigungsfrist sei seitens des vermieters aufgehoben.meine frage ist ,darf er ohne seine frist einzuhalten dem mieter wegen eigenbedarf kündigen.was kann mein freund jetzt noch tun? so schnell kann man keine geeignete und vergleichbare wohnung finden.gruß monika

Hallo Monika,

ich bin kein Anwalt, aber nach allem, was mir bekannt ist, geht das garnicht. 1. Dürfte Dein Freund sich kaum daran erinnern, mündlich gekündigt worden zu sein, 2. Muss m.E. eine Kündigung immer schriftlich erfolgen, 3. Ist mir nicht bekannt, dass eine Kündigungsfrist aufgehoben werden könnte. Mit welcher Begründung denn?? Ich denke, Dein Freund kann ganz ruhig bleiben und garnichts unternehmen. So dürfte ihn eine schriftliche Kündigung maximal im Februar erreichen. Mindestens 3 Monate Kündigungsfrist sehe ich als gesetzlich vorgeschrieben, evtl. sogar mehr, falls er schon viele Jahre in dem Haus wohnt (Mietvertrag und gesetztliche Kündigungsfristen prüfen!). Und falls ihn dann im Februar die Kündigung schriftlich erreicht, kann man üblicherweise mit dem Vermieter über Umzugskostenhilfe etc. sprechen, sofern der Vermieter auch ein Interesse hat, jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Viele Grüsse Petra

Hallo.hab erst mal recht herzlichen dank für die freundliche auskunft.damit ist uns schon ein wenig geholfen.ich bin auch der meinung,das kündigungsfristen eingehalten werden müssen.naja,wenn es hart auf hart kommt,dann müssen wir eben einen rechtsanwalt einschalten,in der hoffnung,das er mehr erreichen kann.liebe grüße und nochmals danke… monika