Auto-Leasing als Freiberufler

Hallo,

ich plane die Anschaffung eines neuen Autos, da mein altes nun fast 10 Jahre alt ist. Wir, d.h. mein Bruder und ich, sind eine GbR und weisen auch Mehrwertsteuer in unseren Rechnungen aus.

Für mich zeichnet sich mehr und mehr ab, dass Leasing wohl unterm Strich die günstigere Variante sein wird. Allerdings hätte ich da noch ein paar Fragen:

Ist es tatsächlich so, dass ich ALLE mit dem Leasing-Auto verbundenen Kosten komplett von der Steuer absetzen kann? Also sämtliche Leasingraten, Tankrechnungen, Versicherungsbeiträge und sogar die Kfz-Steuer?

Und wenn ja, bekomme ich eventuell sogar die Umsatzsteuer dafür erstattet?

Das Fahrzeug wird tatsächlich zu 90% geschäftlich genutzt. Aber wird mir das Finanzamt das auch abkaufen? Muss ich vielleicht ein Fahrtenbuch oder ähnliches führen? Oder kann ich bedingungslos alles steuerlich geltend machen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Hallo Tintin81,

leider kann ich da gar nicht weiterhelfen. Ich stelle hier selbst Fragen.

MfG
BaBlue

Hallo,

für die ganzen Fragen kann dir im Prinzip nur
ein Steuerfachmann/Berater verbindliche Aussagen
machen.

Das Fahrzeug, das ihr geschäftlich nutzen und
somit steuerlich geltend machen wollt, muß generell nur
auch geschäftlich genutzt werden.
Inwieweit ihr dann aber ein Nachweis führen müsst, wenn
ihr dieses Fahrzeug auch privat nutzt, kann euch nur ein Fachmann aufgrund der jährlich sich ändernden Steuergesetze sagen. Also, ruhig zuerst etwas Geld in die Hand nehmen und zu einem Steuerberater gehen. Wenn ihr das nicht wollt, wäre auch eine vorherige Anfrage (persönlich hingehen) beim Finanzamt hilfreich.

Das sind die 2 Wege, die ihr vorab gehen solltet.

Grüße

Bernd Berberich

Die Absetzbarkeit von Umsatzsteuer, Kfz.-Kosten und Tankquittungen hat nichts mit Leasing oder Kauf oder GdBR zu tun.
Ein gekauftes betrieblich genutztes Auto schreiben sie über mehrere Jahre ab. Siehe „Abschreibung für Abnutzung“. Leasingraten sind jährlich wie die Miete für Ihre Geschäfsräume sofort in voller Höhe absetzbar. Aber: Ob Leasing oder Kauf: Sie müssen bei einem auch privat genutzten KfZ immer auch eine Privatnutzung versteuern, selbst wenn sie eine alte gebrauchte Gurke fahren.
Im meine es sind akutell 12 % vom Neupreis pro Jahr: So was fragen sie aber am besten ihr Finanzamt, ihren Berufsverband oder ihren Steuerberater oder suchen es mit Suchmaschine im Internet. Da finden sie auch die Abschreibungstabellen für alle Ihre Maschinen, Gebäude und Möbel. Das Finanzamt sagt ihnen auch verbindlich, wie sie korrekt mit der Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer umgehen. Auch ein Seminar oder eine Existenzgründungsberatung kann ihnen da helfen. Das wird gefördert und lohnt sich auf jeden Fall. Siehe auch www.bildungspraemie.info

Ob Leasing für Sie billiger ist als z.B. Kreditfinanzierung mit Rabatt oder etwa Jahreswagenkauf müssen Sie ebenfalls genau prüfen. Leasing ist Miete: Das Auto gehört ihnen nicht, die Kapitalkosten sind in den Leasingraten enthalten. Für Leasingfahrzeuge können sie auch keine Sonderabschreibungen und keine Investionsrücklage bilden.

Ich habe bei manchen Marken schon über 20 % Rabatt bei Barzahlung des Neuwagens heraus gehandelt, denn oft finanziert der Händler ein 0% Leasing oder eine entsprechende Niedrigzins-Finanzierung immer mit.

Fragen Sie auch nach Berufsgruppenrabatt. Bestimmte Berufe wie z.B. Schornsteinfeger oder Journalisten erhalten erhebliche Nachlässe auf bestimmte Modelle. Achten Sie beim Leasing genau auf den Vertrag. Was passiert z.B. wenn Sie mehr km fahren, als sie vertraglich dürfen?

Meine Meinung ist: Wenn sie das Auto lange fahren und das Geld dafür haben, weil es in den letzten 2-3 Jahren gut für Sie gelaufen ist, dann nutzen Sie die Möglichkeit der Investionsrücklage und Sonderabschreibung im ersten Jahr und kaufen sich einen Jahreswagen mit wenig km oder verhandeln einen hohen Rabatt beim Neuwagen.
Wenn sie das Geld nicht gespart haben, dann vergleichen Sie was unterm Strich günstiger ist: Finanzierung oder Leasing oder ein guter Gebrauchter. Wenn Sie einen Neuwagen kaufen, dann müssen Sie den auch zur Inspektion bringen, sonst verlieren sie den Garantieanspruch - da kommt je nach Modell und Marke ggf. auch ganz schön was zusammen.

Hallo, guten Tag
Leider sind Sie bei mir an der falschen Adresse. Ich kenne mich nicht mit Leasing nicht aus. Tut mir Leid.
mit freundlichen Grüßen a.g.

hallo, da sollten sie ihren STB befragen, da es auf das zu versteuernde einkommen abziehlt

mfg

Hallo,
ich werde dir diese Woche noch was schreiben. Bin grade im Stress.
Ellibeck

Hallo,

jetzt hab ich Zeit.

Ihr könnt beim Kauf, bzw. Leasing des Wagens die MWSt. absetzen ( Dies gilt für Fahrzeuge die nach dem 31.12.03 gekauft,bzw. geleast wurden).

Da dieses Fahrzeug auch privat genutzt wird, musst du einen „geldwerten Vorteil“ bei euren einnahmen mit ansetzen.Geldwerter Vorteil ist eine andere Bezeichnung für Privatnutzung.

Da gibt es die 1% Methode, diese ist dir ja sicherlich bekannt. ( 1% des Bruttolistenpreises und 0,03% Fahrten Wohnung Arbeitsstätte sind jeden Monat zu versteuern).

Da du aber das Fahrzeug zu 90 % betrieblich nutzt, ist die Fahrtenbuchmethode wohl die günstigere.

Das Fahrtenbuch muß durchgehend, ZEITNAH und in geschlossener Form geführt werden. Die private Nutzung muss dokumentiert sein. Also immer Zweck der Fahrt beachten.
Am besten ist es, ihr kauft im Laden ein den Normen entsprechendes Büchlein.
Es gibt auch elektronische Fahrtenbücher. Welche allerdings von der Finanzverwaltung zugelassen sind entzieht sich meiner Kenntnis. Nur soviel: eine einfache Tabelle mit dem Computer erstellt reicht nicht aus.
Am Monats-, Quartals- oder Jahresende, wird das Fahrtenbuch dann ausgewertet. Die Kosten werden dann prozentual ins Verhältnis gesetzt.
Kosten sind alle Kosten: Leasinggebühren, Kfz-Steuer und Versicherungen und auch die Abschreibung( allerdings nur bei der Anschaffung des KfZ).

Ich hoffe dir geholfen zu haben.

Ellibeck