Rohrbruch in einer Eigentumswohnung

In einer Eigentumswohnung im 1. Stock ( der Eigentümer ist nicht selbst versichert) gab es bei den horizontalen Rohren (in der Wand) im Bad einen Wasserschaden. Die untere Wohnung ist noch nicht bezogen, wo das Wasser runterlief. Die Verwaltung sagt, diese Rohre, die in der Wand liegen gehören zum Sondereigentum der Wohnung und der Eigentümer ist für den Schaden selbst verantwortlich und nicht die Versicherung der Verwaltung. Der Eigentümervertrag sagt zum Sondereigentum, ausser die tragenden Wände gehört alles dem Eigentümer, ist das korrekt ? Muss hier nicht die Eigentümergemeinschaft auf Rücklagen zurückgreifen ?

soviel ich weiss gehören die Wassersteigeleitungen zum Gemeinschaftseigentum, genaueres kannst Du unter „WEG Gesetze“ nachlesen.

Gruß Surfina48